Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Systemadministrator - welche E? - gem. IKT
Frankfurter Bub:
Hallo zusammen,
bei mir ist folgendes Szenario:
Ich arbeite seit mehreren Jahren in der IT und habe jetzt offiziell die Tätigkeit des Systemadministrators übernommen. In diesem Zusammenhang habe ich einen Antrag auf E10 gem. neuem IKT gestellt. Nun wurde mir mitgeteilt, dass erst bei der Mittelbehörde angefragt werden muss, ob eine solche Stelle zur Verfügung gestellt wird. Unsere Leitung wusste nichts vom neuen IKT und auch bekannte Behörden nicht.
Es wurde mir versichert, dass durch die Antragsstellung rückwirkend das Geld inklusive der Gruppenzulage gezahlt werde. Ich mache mich schon jetzt auf eine monatelange Wartezeit gefasst.
Nun ist die Frage: Welche Entgeltgruppe ist die richtige? Diese Antwort konnte mir keiner der Verantwortlichen liefern... Aus der EO werde ich auch nicht wirklich schlau. Vergleichbare Stellen werden in der Ausschreibung jedoch mit E10 bewertet.
Bisher werde ich nach E9a bezahlt, da ich nicht studiert habe und in unserem Bereich ohne Studium bisher das die Höchststufe. Durch den IKT wird jetzt glücklicherweise für die Arbeit bezahlt die man leistet...
Hat jemand von Euch schon einen Antrag bewilligt bekommen oder ähnliche Probleme?
Spid:
Was soll dieser „neue IKT“ sein? TV-L oder TV-H?
WasDennNun:
--- Zitat von: Frankfurter Bub am 23.09.2020 18:19 ---Bisher werde ich nach E9a bezahlt, da ich nicht studiert habe und in unserem Bereich ohne Studium bisher das die Höchststufe. Durch den IKT wird jetzt glücklicherweise für die Arbeit bezahlt die man leistet...
--- End quote ---
Du meinst die neue Entgeltordnung?
Wenn sie schon bei dir gilt, gehe ich davon aus, dass TV-H gilt?
In welchem Teil der EGO warst du bisher, mit welcher Begründung wurde dir "nur" die E9a gezahlt?
(Absenkung um eine EG wg. fehlender Voraussetzung in der Person?)
Such dir schon mal einen guten Fachanwalt, oder mache deine Bewerbungsunteralgen fertig.
EDIT:
Bei uns werden MA die in der SysAdm Schiene arbeiten zwischen EG8 und EG14 entlohnt.
Frankfurter Bub:
Bei uns gilt der TV-H, mit der Möglichkeit der Eingruppierung in den IKT aber nur nach vorheriger Antragstellung bis 31.12.2020. Bisher wurde ich nach dieser Stufe bezahlt, da ich kein Studium habe und als Angestellter aus dem mittleren Dienst das die Höchststufe ist im Gerichtsbereich...
Durch den Tarifabschluss ist es jetzt nicht mehr relevant welche Aus- bzw. Vorbildung man hat...
Spid:
Was soll „der IKT“ sein?
Die letzte Aussage ist im Kern unzutreffend.
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