Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Systemadministrator - welche E? - gem. IKT
WasDennNun:
Und wo kein Kläger kein Beklagter
Spid:
Weder Kläger noch Beklagten bedürfte es für die Eingruppierung.
WasDennNun:
Natürlich nicht, aber um das Entgelt zu erhalten.
Denn nur der Richter kann die korrekte Eingruppierung feststellen, alles andere sind ja nur unbedeutende Rechtsmeinungen.
Und ich ja nur darüber geschrieben, was der AG an Entgelt geben wird.
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