Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Systemadministrator - welche E? - gem. IKT

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Spid:
Es gibt bei TB keinen Informations- und Komminikationstechnischen-Dienst - ebensowenig wie es einen mittleren Dienst gibt. Es gibt Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik, für die der Abschnitt 11 des Teils II der EGO neu gefaßt wurde. Sofern zuvor eine Eingruppierung in E9a nach den Unterabschnitten 2 oder 4 vorlag, ergibt sich auf Antrag nach §38b Abs. 3 TV-H mindestens eine E10. Dem AG kommt keine Entscheidung über den Antrag zu, er entfaltet seine Wirkung rückwirkend zum 01.01.20 unmittelbar in dem Moment, wo der Antrag beim AG eingeht. Für die Umsetzung dieser unmittelbaren Wirkung durch den AG sind zwei Wochen akzeptabel.

Frankfurter Bub:
@spid: Vielen Dank für die Info! Ja Du hast recht. Also lag ich mit meinem Antrag richtig. Jetzt heißt es nur noch abwarten...  Nach meinem Urlaub sollte dann alles fertig sein.

BStromberg:

--- Zitat von: Frankfurter Bub am 23.09.2020 21:05 ---Nach meinem Urlaub sollte dann alles fertig sein.

--- End quote ---

Herrlich, diese positive Grundstimmung und der Glaube an eine schnelle Umsetzung... oder machen Sie etwa Elternzeit-Urlaub für ein halbes Jahr?

WasDennNun:

--- Zitat von: Frankfurter Bub am 23.09.2020 21:05 ---Ja Du hast recht.

--- End quote ---
Womit hatte er Recht?
Das du in der E9a in den Unterabschnitten 2 oder 4 eingruppiert warst?

Aber egal, die werden dir eine 9b geben und dabei glauben das wäre ok.
Obwohl du ja locker (wo anders) eine in Höher einer E11-E12 Entlohnung bekommen kannst.

Mein Tipp: Weiter so!

Spid:
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Es ist mithin unbeachtlich, was „die“ geben.

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