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[NI] Lohnt sich Verbeamtung von EG10 nach A10

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Jebo11:

--- Zitat von: stingmb am 29.09.2020 19:58 ---
--- Zitat von: Bruce Springsteen am 28.09.2020 18:10 ---Ich bin Beamter geworden wegen der PENSION...  8)

--- End quote ---

Ja, wer fiebert nicht darauf hin mit 65 dann evtl. paar Euro mehr in der Tasche zu haben ……...

--- End quote ---

Pension mit 67, Rente schon mit 65 möglich. Sollte man ggf. bedenken...

2strong:
Mit hinreichend langer ruhegehaltsfähiger Dienstzeut geht die Beamte bereits mit Anfang 60 - abschlagsfrei.

TonyBox:
Hallo zusammen,

man kann nicht generell sagen, ob sich eine Verbeamtung lohnt. Dies hängt stark von den persönlichen Gegebenheiten ab.

Ich hatte mir das damals als Quereinsteiger sehr genau ausgerechnet. Dabei habe ich persönlich auch berücksichtigt, dass wenn meine Frau evtl. Arbeitssuchend wird und keine Arbeit findet. Dann müsste ich neben meiner KV auch die für meine Frau und Kinder tragen. D.h. pro Kind habe ich 50-75 gerechnet und für meine Frau 250-300.

Ist zum glück bis heute nicht vorgekommen und meine Kinder sind bei meiner Frau Familienversichert. Somit muss ich nur meine KV tragen.

Auch musst du später berücksichtigen, dass wenn du z.B. einen Anspruch aus der VBL (Betriebliche Rente des Öff.Dienst) hast diese an der Pension angerechnet wird. Gleiches gild für die gesetzliche RV.
Es werden je nach Bundesland unterschiedliche Zeiten für Studium und vordienstzeiten für die Pensionshöhe angerechnet. Ausgehend von 71,35%, die man maximal erreichen kann erwirbt man 71,35 : 40 Jahre = 1,78375% pro Jahr als Beamter. Nach 5 Jahren hat man in der Regel einen Anspruch auf die Mindestrente.
Ausgehnd vom einstiegsalter bei dir hättest du nonch 67-40 = 27 Jahre X 1,78375% = 48,16%. Somit könntest du glück haben, dass von der GRV nichts angerechnet wird, da nur ein übersteigender Anteil angerechnet (bei der Pension gekürzt wird).

Was man auch berücksichtigen sollte ist, dass man zum Amtsarzt muss und dieser muss einen positive Zukunftsprognose geben (was er in der Regel auch macht, wenn man nicht grade schwerst Krank ist). Einmal für den Beamten auf Probe (i.d.R. 3 Jahre aber mindestens 1 Jahr, Vorzeiten können angerechnet werden) und dann noch einmal für die Verbeamtung auf Lebenszeit.

VG

2strong:

--- Zitat von: TonyBox am 30.09.2020 08:49 ---Dabei habe ich persönlich auch berücksichtigt, dass wenn meine Frau evtl. Arbeitssuchend wird und keine Arbeit findet. Dann müsste ich neben meiner KV auch die für meine Frau und Kinder tragen. D.h. pro Kind habe ich 50-75 gerechnet und für meine Frau 250-300.

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Deine ggf. arbeitslose Gattin bliebe in der GKV versichert. Eine Notwendigkeit, sie privat zu versichern, besteht nicht. Und die Beiträge für die PKV der Kinder lassen sich aus den Kinderzuschlägen finanzieren, die Beamte erhalten.


--- Zitat von: TonyBox am 30.09.2020 08:49 ---Auch musst du später berücksichtigen, dass wenn du z.B. einen Anspruch aus der VBL (Betriebliche Rente des Öff.Dienst) hast diese an der Pension angerechnet wird. Gleiches gild für die gesetzliche RV.

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Was kein Nachteil ist, sondern ein Privileg, da die Verrechnung ja nur dann eintritt, wenn man ein Versorgungsniveau erreicht, dass man als Tarifkraft nicht hätte erreichen können.


--- Zitat von: TonyBox am 30.09.2020 08:49 ---Ausgehnd vom einstiegsalter bei dir hättest du nonch 67-40 = 27 Jahre X 1,78375% = 48,16%.

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Zzgl. zwei bis drei Jahre berücksichtigungsfähige Studienzeiten, zzgl. Wehrdienst, zzgl. berücksichtigungsfähige Zeiten als Angestellter im ö. D., zzgl. ggf. sonstiger berücksichtigungsfähiger Zeiten ..


--- Zitat von: TonyBox am 30.09.2020 08:49 ---Somit könntest du glück haben, dass von der GRV nichts angerechnet wird, da nur ein übersteigender Anteil angerechnet (bei der Pension gekürzt wird).

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Es geht doch nicht um die Vermeidung von evtl. Verrechnungsanteilen sondern um das Erreichen eines möglichst hohen Gesamtversorgungsniveaus?!

Landsknecht:

--- Zitat von: 2strong am 30.09.2020 01:35 ---Mit hinreichend langer ruhegehaltsfähiger Dienstzeut geht die Beamte bereits mit Anfang 60 - abschlagsfrei.

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Entschuldigung, so ein Schmarren oder habe ich die Ironie nicht verstanden ::):

Regelaltersgrenzen für Beamte der Länder z. B.
Bundesland
Regelaltersgrenze
Baden-Württemberg
Regelaltersgrenze 67 Jahre (§ 36 Abs. 1 LBG BW i. V. m. Art. 62 § 3 Abs. 1 DRG)

65 Jahre für vor 1947 Geborene. Schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze der beim Bund abgebildeten Tabelle (s. o.). (Art. 62 § 3 Abs. 2 DRG)

Verlängerung der Dienstzeit höchstens bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. (§ 39 LBG BW) Eintritt in den Ruhestand auf Antrag frühestens ab dem vollendeten 63. Lebensjahr. (§ 40 Abs. 1 LBG BW)
Bayern
Regelaltersgrenze 67 Jahre (Art. 62 i. V. m. Art. 143 Abs. 1 S. 1 u. 2 BayBG)

65 Jahre für vor 1947 Geborene. Schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze gemäß der beim Bund abgebildeten Tabelle (s. o.)

Verlängerung der Dienstzeit um höchstens 3 Jahre (Art. 63 BayBG)

Eintritt in den Ruhestand auf Antrag frühestens ab dem vollendeten 64. Lebensjahr (Art. 64 BayBG)

In Bayer z. B. noch Abzug von 10 % bei Antragsruhestand mit 64. Sieht in allen anderen Ländern und Bund ganz ähnlich aus.

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