Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[NI] Lohnt sich Verbeamtung von EG10 nach A10

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TonyBox:
Hallo zusammen,

@ 2strong


--- Zitat ---Deine ggf. arbeitslose Gattin bliebe in der GKV versichert. Eine Notwendigkeit, sie privat zu versichern, besteht nicht. Und die Beiträge für die PKV der Kinder lassen sich aus den Kinderzuschlägen finanzieren, die Beamte erhalten.
--- End quote ---

Notwendigkeit tritt dann ein, wenn die Pflichtversicherung endet... dann kann man entweder seine Gattin privat versichern oder freiwillig in der GV. Also sollte man dies schon berücksichtigen.

VG

WasDennNun:

--- Zitat von: Landsknecht am 30.09.2020 11:47 ---
--- Zitat von: 2strong am 30.09.2020 01:35 ---Mit hinreichend langer ruhegehaltsfähiger Dienstzeut geht die Beamte bereits mit Anfang 60 - abschlagsfrei.

--- End quote ---

Entschuldigung, so ein Schmarren oder habe ich die Ironie nicht verstanden ::):


--- End quote ---
Welcher Schmarren?
z.B. Niedersachsen: Eintritt in den Ruhestand auf Antrag frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. (§ 37 NBG)
und wenn man halt seine 71%xx Prozente voll hat ist das auch ohne Abschläge.

Davon ab können Angestellte (ab Baujahr 1966 oder so) ja auch frühestens mit 63 mit Abschläge in Rente gehen und mit 65 ohne Abschläge (wenn sie 40 Jahre auf dem Tacho haben), obwohl sie dann weniger Rente bekommen als wenn sie bis 67 arbeiten würden, also doch "Abschläge", während der Beamte eben für die Zeit nach den 40 Jahren keinen Pensionsbenefit mehr hat..

..oder was habe ich da nicht verstanden?

2strong:

--- Zitat von: Landsknecht am 30.09.2020 11:47 ---Entschuldigung, so ein Schmarren oder habe ich die Ironie nicht verstanden ::):

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Bei 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren ist in den meisten Ländern und im Bund ein Ausscheiden aufgrund (irgendeiner) Dienstunfähigkeit ab 63 abschlagsfrei möglich  ;)

2strong:

--- Zitat von: TonyBox am 30.09.2020 11:55 ---Notwendigkeit tritt dann ein, wenn die Pflichtversicherung endet... dann kann man entweder seine Gattin privat versichern oder freiwillig in der GV. Also sollte man dies schon berücksichtigen.

--- End quote ---
Mir ist die Konstellation noch nicht klar geworden. Auch als Arbeitssuchende wäre sie doch Mitglied in der GKV?!

Elur:

[/quote]
Zzgl. zwei bis drei Jahre berücksichtigungsfähige Studienzeiten, zzgl. Wehrdienst, zzgl. berücksichtigungsfähige Zeiten als Angestellter im ö. D., zzgl. ggf. sonstiger berücksichtigungsfähiger Zeiten ..
[/quote]

Welche Zeiten gehören denn zu berücksichtigungsfähigen Zeiten als Angestellter im ö.D. Ich war vor meiner Verbeamtung fast 21 Jahre Angestellte im öffentlichen Dienst. Würden die alle berücksichtigungsfähig sein?

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