Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[NI] Lohnt sich Verbeamtung von EG10 nach A10

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2strong:
Ja, davon ist auszugehen, vgl. § 10 NBeamtVG.

BStromberg:

--- Zitat von: 2strong am 30.09.2020 14:26 ---
--- Zitat von: Landsknecht am 30.09.2020 11:47 ---Entschuldigung, so ein Schmarren oder habe ich die Ironie nicht verstanden ::):

--- End quote ---
Bei 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren ist in den meisten Ländern und im Bund ein Ausscheiden aufgrund (irgendeiner) Dienstunfähigkeit ab 63 abschlagsfrei möglich  ;)

--- End quote ---

Hab ich auch schon alles ausgerechnet.
Motivatorisches Lebenselexir für den Berufsalltag  :D

Mit 65 Jahren und 3 Monaten gehe ich abschlagfrei in Pension WENN zwischenzeitlich nicht noch irgendeine versorgungsrechtliche Regelung zu Ungunsten der Beamtinnen/Beamten angepasst wird... wovon ich sehr stark ausgehe  :-\

stingmb:
Auch in Niedersachsen kann der Beamte mit 60 nicht abschlagsfrei auf Antrag in Pension gehen, er verliert dann um die 10% seiner Ansprüche.

TonyBox:
Hallo zusammen,

@ 2strong

--- Zitat ---Mir ist die Konstellation noch nicht klar geworden. Auch als Arbeitssuchende wäre sie doch Mitglied in der GKV?!
--- End quote ---

Man bzw. Frau ist ja nicht dauerhaft Mitglied in der GKV wenn man arbeitssuchend ist. Nur für den Zeitraum wo die Person Arbeitslosengeld 1 oder ALG 2 (H4) erhält. Wenn also die Zeit der Pflichtversicherung aufhört und man nicht ALG2 (H4) erhält ist man nicht mehr in der GKV versichert...
Nun kann man entweder freiwillig in GKV oder in die PKV.

2strong:
@TonyBox
Dass Deine Frau keinen ALG 2-Regelsatz, keine KDU etc. erhält, wenn Du berufstätig bist, kann ich nachvollziehen. Aber fällt sie dann auch aus der Sozialversicherung hinaus? Ich war bislang der Auffassung, dass die Beiträge dazu (praktisch ist das in diesem Fall ja auf die GKV beschränkt) weiterhin übernommen werden - es sei denn, Deine Frau würde erklären, dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung zu stehen oder dies tatsächlich nicht tun.

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