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Krankengeld - Urlaub - Krankengeld

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Tarifbeschaeftigter:
Wenn man Krankengeld bezieht, kann man ja u.U. auch Urlaub machen (Psyche).
Kann man die Arbeitsunfähigkeit unterbrechen, Urlaub machen (aber gezahlt bekommt man Gehalt und kein Krankengeld) und nach dem Urlaub wieder Krankengeld beziehen, das alles nahtlos?
Muss man ggf. erst einen Tag arbeiten, um wieder Gehalt zum bekommen vor dem Urlaub?
Gibt es Fallstricke, in die man gelangen könnte?
Bereich: TV-L

Wdd3:
Nein, nur wenn anschließend eine andere Erkrankung vorliegt.
Bist du Nordmazedonier aus Stuttgart?

ike:

--- Zitat von: Wdd3 am 29.09.2020 10:06 ---Nein, nur wenn anschließend eine andere Erkrankung vorliegt.
Bist du Nordmazedonier aus Stuttgart?

--- End quote ---

Wie meinst Du das mit der anderen Krankheit?
Ich meine dieselbe Krankheit vor und nach dem Urlaub (Psyche).
Ich habe keinen Bezug zum Reich des Alexander des Großen und/oder Stuttgart.

Jetzt habe ich es: ich kann also das Krankengeld nicht mit Urlaub und gleichzeitig Gehalt unterbrechen?

Wdd3:
Genau

WasDennNun:

--- Zitat von: Wdd3 am 29.09.2020 11:47 ---Genau

--- End quote ---
Warum nicht?
Man kann sich doch Gesundmelden und Urlaub einreichen und nehmen und nach dem Urlaub sich wieder Krank melden. Was spricht denn rechtlich dagegen?

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