Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Krankengeld - Urlaub - Krankengeld
Isie:
Nix - wenn Arzt und Arbeitgeber mitspielen. Der Arzt darf nicht länger krank schreiben als gewünscht, der Arbeitgeber müsste bereit sein, den Urlaub zu genehmigen, und der Arzt müsste danach wieder die Arbeitsunfähigkeit attestieren.
WasDennNun:
--- Zitat von: Isie am 29.09.2020 12:04 --- Der Arzt darf nicht länger krank schreiben als gewünscht,
--- End quote ---
Wo steht das denn?
Der Arzt schreibt dich solang voraussichtlich Arbeitsunfähig, wie er es als medizinisch korrekt hält, glaube nicht das ein vernünftiger Arzt dieses verkürzt.
Du selbst kannst ja jederzeit selbst behaupten, dass du arbeitsfähig bist, unabhängig davon was auf der AU steht.
Isie:
Den Arbeitgeber möchte ich sehen, der dieses Spielchen mitmacht, wenn Urlaub während einer vom Arzt attestierten Arbeitsunfähigkeit beantragt wird.
WasDennNun:
Ist doch besser, als wenn der Urlaub nach der Genesung genommen wird.
Das ist doch für den AG günstiger, wenn Urlaub für die Genesung genommen wird.
Wdd3:
--- Zitat von: WasDennNun am 29.09.2020 11:52 ---
Man kann sich doch Gesundmelden und Urlaub einreichen und nehmen und nach dem Urlaub sich wieder Krank melden. Was spricht denn rechtlich dagegen?
--- End quote ---
Rechtlich steht dem wahrscheinlich nichts entgegen. Wenn die AG gern unnötig Geld ausgibt ist es evtl. auch Praxis.
Ich halte doch eher Isie´s Aussage für realistisch.
--- Zitat von: Isie am 29.09.2020 13:33 ---Den Arbeitgeber möchte ich sehen, der dieses Spielchen mitmacht, wenn Urlaub während einer vom Arzt attestierten Arbeitsunfähigkeit beantragt wird.
--- End quote ---
Wenn die Genesung mehr als 18 Monate in Anspruch nimmt verfallen alte Urlaubsansprüche.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version