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Krankengeld - Urlaub - Krankengeld
stefan77:
Wenn der Arzt mitspielt und der Arbeitgeber den Urlaubsantrag akzeptiert, dann ist es tatsächlich möglich.
Ich persönlich finde es aber extrem fragwürdig, wenn man als Arbeitnehmer solche Ansprüche stellt. Dabei wird häufig vergessen, dass man sein Geld als "Gegenleistung" für seine Arbeitsleistung erhält.
Wenn es dem Heilungsprozess zuträglich ist, ist es aber durchaus denkbar.
Ich kenne Fälle, die direkt nach der letzten AU erst noch ein paar Wochen aufgebauten Urlaub genommen haben. Dann kam der Arbeitnehmer fitter wieder zurück und der Arbeitgeber musste den Kollegen schon länger ersetzen, da tun die letzten 2-3 Wochen auch nicht mehr weg.
Landsknecht:
--- Zitat ---Man kann sich doch Gesundmelden und Urlaub einreichen und nehmen und nach dem Urlaub sich wieder Krank melden. Was spricht denn rechtlich dagegen?
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Wenn es der Genesung dient, sollte man nicht solche Fragen stellen sondern nach Absprache mit dem Arzt während der AU in den Urlaub fahren.....
WasDennNun:
--- Zitat von: Wdd3 am 30.09.2020 09:38 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 29.09.2020 11:52 ---
Man kann sich doch Gesundmelden und Urlaub einreichen und nehmen und nach dem Urlaub sich wieder Krank melden. Was spricht denn rechtlich dagegen?
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Rechtlich steht dem wahrscheinlich nichts entgegen. Wenn die AG gern unnötig Geld ausgibt ist es evtl. auch Praxis.
Ich halte doch eher Isie´s Aussage für realistisch.
--- Zitat von: Isie am 29.09.2020 13:33 ---Den Arbeitgeber möchte ich sehen, der dieses Spielchen mitmacht, wenn Urlaub während einer vom Arzt attestierten Arbeitsunfähigkeit beantragt wird.
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Wenn die Genesung mehr als 18 Monate in Anspruch nimmt verfallen alte Urlaubsansprüche.
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Aber nur dann ist es für den AG von Vorteil.
Wenn der AN für die Genesung Urlaub nimmt, anstellen während der AU in Uralub zu fahren, dann ist dass doch zum Vorteil des AGs.
Wdd3:
--- Zitat von: Landsknecht am 30.09.2020 12:02 ---
--- Zitat ---Man kann sich doch Gesundmelden und Urlaub einreichen und nehmen und nach dem Urlaub sich wieder Krank melden. Was spricht denn rechtlich dagegen?
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Wenn es der Genesung dient, sollte man nicht solche Fragen stellen sondern nach Absprache mit dem Arzt während der AU in den Urlaub fahren.....
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Es geht @Tarifbeschaeftigter doch nicht darum den U zur Genesung zu nutzen sondern um die Bezahlung des Gehaltes anstelle des Krankengeldes.
Ich hatte hier auch schon MA die wenig Verständnis dafür hatten das der AG für die Gehaltszahlung Gegenleistungen erwartet. :(
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