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Muss der Arbeitgeber gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigen?

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Bergsteiger:
Guten Tag!

Folgender Sachverhalt:

Mitarbeiterin X ist als therapeutische Fachkraft in einer Kita beschäftigt.
Hauptaufgabe ist eigentlich die therapeutische Versorgung der Therapiekinder und fachbezogene Unterstützung der Kinder in der Gruppe.
Die Arbeitsplatzbeschreibung ist sehr schwammig ausgelegt und interpretierbar.

Mitrabeiterin X (Teilzeittätigkeit) kann aus gesundheitlichen Gründen keine bzw. keine längeren Aufenthalte im Freien durchführen und hat in den letzten Jahren auch aussschließlich im Innenraum erfolgreich ihren Dienst verrichtet.

Neue Situation: Seit Juni (Corona...) verlangt die Vorgesetzte, dass die besagte Mitarbeiterin die Gruppe dauerhaft und täglich nach Draußen und bei Ausflügen begleitet. Sie argumentiert damit, dass die Kinder sich möglichst viel im Freien aufhalten müssen, und alle vorhandenen Mitarbeiterinnen für die Betreuung benötigt werden (Stichwort "Personalmangel").
Mitarbeiterin X kann der Anweisung der Vorgesetzen aus besagten gesundheitlichen Gründen nicht nachkommen. Es gibt auch ein fachärztliches Attest, in dem darauf verwiesen wird, dass ein Einsatz im Außenbereich aufgrund der zugrunde liegenden Erkrankung dringend zu vermeiden ist.

In vielen Gesprächen mit der Vorgesetzten und schließlich der Fachberatung wurde dem Bitten der Mitarbeiterin um Rücksichtnahme und eine Ermöglichung der Tätigkeit im bisherigen Rahmen (nämlich im Innenraum) nicht nachgekommen. Weiterhin wird ein Arbeiten im Freien verlangt und der Mitarbeiterin alternativ zur Kündigung geraten.

Nun zu meiner Frage:

1. Kann die Mitarbeiterin sich gegen die Forderung wehren, und falls ja, WIE?
2. Welche Schritte muss sie gehen, damit der AG sie vom Dienst im Freien freistellt und ihr eine Tätigkeit im     Innenraum (ggf. in einer anderen Dienststelle) ermöglicht?
3. Welche Anträge/Nachweise müssen ggf. vorgelegt werden?
4. Macht es Sinn, sich an übergeordnete Instanzen (Amtsleiter) zu wenden, da es bei direkten Vorgesetzten kein Weiterkommen gibt?

Vielen Dank für Rat und weitere Informationen!

Saggse:

--- Zitat von: Bergsteiger am 29.09.2020 12:23 ---Weiterhin wird ein Arbeiten im Freien verlangt und der Mitarbeiterin alternativ zur Kündigung geraten.

--- End quote ---
Wenn sich der Arbeitgeber im Recht sähe, würde er nicht eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers "empfehlen", sondern diese selbst aussprechen.

Bergsteiger:
Aufgrund von über 15 Jahren Betriebszugehörigkeit besteht eine Unkündbarkeit.
Vermutlich auch deswegen "nur" der Hinweis darauf, sie solle doch kündigen...

MrRossi:
15 Jahre allein reichen aber nicht.
Sie sollte sich an die Personalstelle wenden, diese wird der Vorgesetzten für das unprofessionelle Verhalten  sicher den Kopf waschen...

Bergsteiger:
@Mr. Rossi
Offenbar hat sie sich schon an den nächsthöheren Zuständigen nach Leitung und Fachbereichsleitung gewendet, der die ganze Sache dann wieder an die Fachbereichsleitung zurückgegeben hat. Somit drehte man sich im Kreis, da die Fachberatung dann erneut darauf verwies, dass der AG von der Mitarbeiterin verlangen kann (trotz gesundheitlicher Bedenken) ihren Dienst draußen zu absolvieren.

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