Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Muss der Arbeitgeber gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigen?
Spid:
Auch bei ordentlicher Unkündbarkeit käme im Sachverhalt eine Kündigung infrage.
Bergsteiger:
@Spid
Kündigung doch aber ggf. nur zu befürchten bei klarer Verweigerung der Arbeitsleistung, oder?
Diese Mitarbeiterin möchte ihre Leistung aber wie bisher erbringen. Und bisher musste sie nicht nach draußen. Liegt es denn lediglich im billigen Ermessen der direkten Vorgesetzen, ob man gesundheitliche Aspekte berücksichtigt?
Spid:
Nein und nein. Wenn die gesundheitliche Eignung für die auszuübende Tätigkeit jedoch nicht mehr gegeben ist und ein gleichwertiger und leidensgerechter Ersatzarbeitsplatz nicht zur Verfügung steht, kann durchaus gekündigt werden.
MrRossi:
--- Zitat von: Bergsteiger am 29.09.2020 12:23 --- Es gibt auch ein fachärztliches Attest, in dem darauf verwiesen wird, dass ein Einsatz im Außenbereich aufgrund der zugrunde liegenden Erkrankung dringend zu vermeiden ist.
--- End quote ---
Dann sollte Sie es mit Ihrem Arzt besprechen. Mithin wäre Sie ja erstmal Arbeitsunfähig.
Bergsteiger:
Es sollte m.E. eigentlich einen Ersatzarbeitsplatz geben, da die Aufgaben der MA prinzipiell sowieso nur im Innenraum geleistet werden können.
Mich würde in diesem Zusammenhang auch interessieren ob die Krankenkassen begeistert davon wären, für eine angebliche therapeutische Leistung zu bezahlen, obwohl die Therapeutin sich mit dem Kind draußen aufgehalten hat. Aber ich vermute mal, dass sie dieses Fass nicht auch noch aufmachen möchte.
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