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Muss der Arbeitgeber gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigen?

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MrRossi:

--- Zitat von: Spid am 29.09.2020 15:33 ---Nein und nein. Wenn die gesundheitliche Eignung für die auszuübende Tätigkeit jedoch nicht mehr gegeben ist und ein gleichwertiger und leidensgerechter Ersatzarbeitsplatz nicht zur Verfügung steht, kann durchaus gekündigt werden.

--- End quote ---
Wäre dann ein Anpassen der auszuübenden Tätigkeit, so dass ein bestimmter Mitarbeiter die Arbeiten nicht mehr ausführen kann, eine Lücke um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden? In diesem Fall gibt es ja keine Not etwas zu verändern,

Spid:
Inwiefern bestünde angesichts von Corona kein Anlaß darauf zu verzichten, Kinder in geschlossenen Räumlichkeiten zusammenzupferchen?

MrRossi:
Dies ist ja vermutlich nur temporär. Es wäre in diesem Fall ja auch Kurzarbeit denkbar.

BAT:

--- Zitat von: Spid am 30.09.2020 09:26 ---Inwiefern bestünde angesichts von Corona kein Anlaß darauf zu verzichten, Kinder in geschlossenen Räumlichkeiten zusammenzupferchen?

--- End quote ---

Welcher Anlass bestünde denn, Kinder überhaupt große Teile Ihres jungen Lebens außerhalb des Elternhauses zu sammeln, sei es drinnen oder draußen?

Bastel:

--- Zitat von: BAT am 30.09.2020 10:56 ---
--- Zitat von: Spid am 30.09.2020 09:26 ---Inwiefern bestünde angesichts von Corona kein Anlaß darauf zu verzichten, Kinder in geschlossenen Räumlichkeiten zusammenzupferchen?

--- End quote ---

Welcher Anlass bestünde denn, Kinder überhaupt große Teile Ihres jungen Lebens außerhalb des Elternhauses zu sammeln, sei es drinnen oder draußen?

--- End quote ---

Indoktrination?

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