Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Muss der Arbeitgeber gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigen?
Spid:
--- Zitat von: BAT am 30.09.2020 10:56 ---
--- Zitat von: Spid am 30.09.2020 09:26 ---Inwiefern bestünde angesichts von Corona kein Anlaß darauf zu verzichten, Kinder in geschlossenen Räumlichkeiten zusammenzupferchen?
--- End quote ---
Welcher Anlass bestünde denn, Kinder überhaupt große Teile Ihres jungen Lebens außerhalb des Elternhauses zu sammeln, sei es drinnen oder draußen?
--- End quote ---
Das ist ja jedem selbst überlassen.
MrRossi:
...wie auch der Ausgestaltung des Kita Alltags durch die Leitung. Einen Zwang gibt es formell nicht den Aufenthalt zu verlagern. Somit gibt es auch keinen wichtigen Grund zu kündigen.
Spid:
Ob ein Zwang dazu besteht, ist unbeachtlich. Es ist ein Anlass. Das genügt.
MrRossi:
Und dieser temporäre Anlass soll ein wichtiger Grund sein und eine Kündigung rechtfertigen?
Gibt es dazu bereits Rechtsprechungen?
Spid:
Zu betriebsbedingten wie auch gesundheitsbedingten Kündigungen gibt es regalweise Rechtsprechung. Beides kommt hier in Betracht.
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