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Muss der Arbeitgeber gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigen?

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Spid:

--- Zitat von: BAT am 30.09.2020 10:56 ---
--- Zitat von: Spid am 30.09.2020 09:26 ---Inwiefern bestünde angesichts von Corona kein Anlaß darauf zu verzichten, Kinder in geschlossenen Räumlichkeiten zusammenzupferchen?

--- End quote ---

Welcher Anlass bestünde denn, Kinder überhaupt große Teile Ihres jungen Lebens außerhalb des Elternhauses zu sammeln, sei es drinnen oder draußen?

--- End quote ---

Das ist ja jedem selbst überlassen.

MrRossi:
...wie auch der Ausgestaltung des Kita Alltags durch die Leitung. Einen Zwang gibt es formell nicht den Aufenthalt zu verlagern. Somit gibt es auch keinen wichtigen Grund zu kündigen.

Spid:
Ob ein Zwang dazu besteht, ist unbeachtlich. Es ist ein Anlass. Das genügt.

MrRossi:
Und dieser temporäre Anlass soll ein wichtiger Grund sein und eine Kündigung rechtfertigen?
Gibt es dazu bereits Rechtsprechungen?

Spid:
Zu betriebsbedingten wie auch gesundheitsbedingten Kündigungen gibt es regalweise Rechtsprechung. Beides kommt hier in Betracht.

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