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Nachzahlung bei zu niedriger Erfahrungsstufe über mehrere Jahre hinweg

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ErwinT:
Folgende Situation: Eine öffentliche Einrichtung betreibt eine GmbH und beschäftigt über die GmbH einen Teil der Mitarbeiter. Die GmbH-Mitarbeiter erhalten eine Vergütung in Anlehnung an den TVL. Nach fünf Jahren wird ein Mitarbeiter, der bisher in der GmbH beschäftigt war, in ein Beschäftigungsverhältnis direkt bei der Einrichtung übernommen. Der einzige Grund für die Übernahme liegt darin, dass das Finanzamt ansonsten für die Dienstleistung der GmbH an die Einrichtung Umsatzsteuer verlangen würde. Ansonsten ändert sich am Beschäftigungsverhältnis nichts.

Dem Mitarbeiter fällt Jahre später auf, dass er zum Zeitpunkt der Übernahme in die Erfahrungsstufe 1 eingruppiert worden ist, obwohl er seiner Tätigkeit damals schon fünf Jahre lang nachgegangen ist, nur eben über die GmbH anstatt über die Einrichtung direkt.

Frage: Kann der Mitarbeiter nachträglich seine Erfahrungsstufe neu berechnen lassen? Besteht für den Mitarbeiter ein Anspruch auf Nachzahlung?

Spid:
Lag einschlägige Berufserfahrung vor? Liegt beiderseitige Tarifbindung vor? Was wurde zur Geltung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag vereinbart?

Lars73:
Wie erfolgte der Übergang? Als Betriebsübergang oder durch Auflösung des alten Arbeitsvertrag ubd Abschluss eines neuen. Falls der Arbeitgeber von einer falschen Stufenzuordnung ausgeht kann man die Korrektur durchsetzen. Ob die der Fall ist kann ich auf der bisherigen Informationen nicht Beurteilen. Anspruch auf Nachzahlung besteht ggf. nur für 6 Monate.

ErwinT:
Danke für die brauchbare und informative Antwort Antwort, Lars73. Der Übergang erfolgte durch Betriebsübergang. Das mit dem möglichen Nachzahlungsanspruch von nur sechs Monaten würde die ganze Sache deutlich relativieren. Ich vermute aber ohnehin inzwischen, dass der betreffende Mitarbeiter von der Übernahme an bereits richtig eingestuft gewesen ist und sich schlicht anhand der falschen Tabelle orientiert hat.

Kurze Frage zur Funktion des Forums: Lassen sich diese nervigen, meist provokativen aber wenig hilfreichen Spam-Posts irgendwie unterdrücken, die ca. 1 bis 5 Minuten nachdem man etwas gepostet hat, aufploppen?

Spid:
Wenn Du intellektuell dazu in der Lage wärest, einen Sachverhalt vollständig mit allen benötigten Informationen zu schildern, um Deine Fragen zu beantworten, bräuchte es auch keine Nachfragen. Ob Du jetzt Dein Versagen auf mich projizierst oder nicht, Du wirst um die Beantwortung von Nachfragen nicht herumkommen - vollkommen unbeachtlich, ob Du meine Hilfe möchtest oder Dich weiter wie ein trotziges Blag aufführen möchtest.

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