Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
Unknown:
--- Zitat von: Schokobon am 08.10.2020 21:19 ---Wenn du meinem Behördenchef, der noch höchstpersönlich Einstellungen vornimmt, mit Stufengeschwätz kommst bist sofort weg vom Fenster.
Als alter Beamter jenseits der 55 blickt der gar nicht was du von dem willst.
Da würde niemals eine belastbare Aussage rauskommen.
--- End quote ---
Schlimm genug das solche Beamte dann noch die Entscheidung treffen wer eingestellt wird oder nicht.
Tagelöhner:
So ist das nun mal allgemein in Behördenapparaten. Die allermeisten dortigen Entscheidungsträger mit Personalverantwortung bzw. Mittelhoheit sind im Beamtenverhältnis, mindestens im gehobenen Dienst oder sogar im höheren Dienst.
Und wer dieses System durchlaufen hat, ist meist von engen Gedankenkorridoren geprägt und möchte die erlebten "Nachteile" seines Systems (Laufbahnprinzip, Haushaltszwänge aufgrund des Stellenplanes, frustrierendes Beurteilungssystem), die er selber am eigenen Leib erfahren durfte, dann auf das tarifliche System bzw. tariflich Beschäftigte anwenden.
Wahrlich oft genug erlebt, da hilft auch alles diskutieren nichts.
WasDennNun:
--- Zitat von: Unknown am 08.10.2020 21:51 ---
--- Zitat von: Schokobon am 08.10.2020 21:19 ---Wenn du meinem Behördenchef, der noch höchstpersönlich Einstellungen vornimmt, mit Stufengeschwätz kommst bist sofort weg vom Fenster.
Als alter Beamter jenseits der 55 blickt der gar nicht was du von dem willst.
Da würde niemals eine belastbare Aussage rauskommen.
--- End quote ---
Schlimm genug das solche Beamte dann noch die Entscheidung treffen wer eingestellt wird oder nicht.
--- End quote ---
Unsere Leitung hat es unter meiner Anleitung jetzt verstanden und agiert dementsprechend jetzt anders.
Von daher gibt es auch alte Beamter jenseits der 55 die das blicken können, sind ja nicht alle doof.
Lars73:
Man muss ja beim Vorstellungsgespräch nicht über die Stufe verhandeln. Aber man kann und sollte fragen ob die Gestaltungsspielräume zur Stufenzuordnung genutzt werden. Wenn nicht sollte man überlegen ob man die Stelle trotzdem noch in Betracht zieht. Die eigentliche Verhandlung kann dann im Kontext des Einstellungsangebotes erfolgen.
Hinsichtlich Eingruppierung. Spielraum besteht dann, wenn in der Ausschreibung bis XY steht. Aber dann eben nur bis zu XY oder weniger... Spielraum kann auch bestehen, wenn es um Voraussetzungen in der Person geht. Bei privatrechtlich organisierten Arbeitgebern und bei unprofessionellen Arbeitgebern.
In dem Fall muss man noch beachten, dass bei Verhandlungen über die Entgeltgruppe gleich das Signal gibt, dass man weg ist wenn man was besseres findet. Dieses Problem sehen Arbeitgeber bei überqualifizierten Bewerbern sowieso. Nichts spricht dagegen nach einiger Zeit zu schauen welche Entwicklungsmöglichkeiten beim Arbeitgeber bestehen. Wenn man seinen Job gut macht ist man vielleicht bereit später höherwertige Tätigkeiten zu übertragen.
Cosi2810:
So nun hatte ich also das Vorstellungsgespräch und habe versucht zu verhandeln.
Eine Höhergruppierung stand bei der Stelle nicht zur Debatte. Also habe argumentiert und verhandelt um zumindest eine Stufe höher zu bekommen. Die Personalverantwortliche hat dann ziemlich rumgedruckst und sich nicht festgelegt.
Sie wollen nun, dass ich bis Montag ihnen Feedback zur Stelle gebe und dazu, ob ich mit der Gruppe 4 die Stelle nehmen würde.
Keine Ahnung wie viele Mitbewerber es gibt und ob sie mir entgegenkommen können und wollen.
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