Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?

(1/9) > >>

Secator:
Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit 01.01.2020 sitze ich auf einer EG11 Stelle bei einer großen Stadtverwaltung bei der ich bereits 2002 meine Ausbildung als Fachangestellter für Bürokommunikation absolviert habe. Da ich innerhalb der Stadtverwaltung meine Dienststelle nach einem Bewerbungsverfahren gewechselt und von E10 auf o.g. E11 Stelle aufgestiegen bin, wurde die üblicherweise im TVÖD angewendete 6-monatige Probezeit festgelegt.

Allgemein bekannt kam ja dann im März die große Coronawelle bei der es zu großen Einschränkungen im alltäglichen Dienstbetrieb auf den Ämtern kam. Aus diesem Grund wurde bei meiner Stadtverwaltung eine Dienstanweisung erlassen, die die Freistellung der Mitarbeitenden für die Kinderbetreuung vorsieht, sofern coronabedint die Kindergärten, Schulen usw.. geschlossen haben und eine anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Zu diesem Zeitpunkt war mein Frau schwer erkrankt im Krankenhaus und die komplette Betreuung meiner 3 Kinder (alle unter 10 Jahre alt) musste durch mich erfolgen da ich keine andere Betreuungsmöglichkeit hatte. Dies hat zur Folge das ich somit von 6 Monaten ca. die Hälfte Sonderurlaub/Dienstbefreiung gem. unsere Dienstanweisung für Corona hatte und somit nicht im Dienst war.

Offiziell wäre die Probezeit mit Ablauf 31.08.2020 abgelaufen. Im Anschluss daran habe ich eigentlich mit dem Septembergehalt mit meiner neuen EG11 gerechnet. Nun ist es aber so, das der Abteilungsleiter der Meinung ist, die Probezeit müsste verlängert werden bis Dezember 2020. Ist es denn korrekt das aufgrund der o.g. Fehlzeiten die Probezeit länger als 6 Monate laufen darf und mir bis dahin auch die Höhergruppierung versagt wird?

Es gab keine Gespräche, keine Beurteilung, sondern es wurde einfach nichts getan. Nur durch mein Aktivwerden jetzt, habe ich erfahren das man mir die Probezeit verlängern will. Da ich mit diese Situation nicht einverstanden bin und man mir den Corona-Ausfall aus meiner Sicht nicht anlasten kann, wie kann ich mich dagegen wehren?

Danke vorab für die Hilfe und Unterstützung!
Viele Grüße
Secator

Lars73:
Der TVöD sieht bei Höhergrupierung grundsätzlich keine Probezeit vor.  Soweit die Aufgaben dauerhaft übertragen sind und Anforderung in der Person erfüllt sind besteht Andpruch auf E11. Wenn die Aufgaben nicht oder nicht dauerhaft übertragen wurden nicht.

Kaiser80:

--- Zitat von: Secator am 05.10.2020 11:31 ---
Da ich innerhalb der Stadtverwaltung meine Dienststelle nach einem Bewerbungsverfahren gewechselt und von E10 auf o.g. E11 Stelle aufgestiegen bin, wurde die üblicherweise im TVÖD angewendete 6-monatige Probezeit festgelegt.


--- End quote ---
Kannes  sein, dass der SV nicht richtig wiedergegeben ist?
1. Wurden die Aufgaben dauerhaft übertragen oder nicht?
2.Handelt es sich um "Führung auf Probe"?
3.Handelt es sich um "Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit"?
4.Tut zwar nicht wirklich was zur Sache, aber gab es nicht sowas wie Notbetreuung???

Secator:

--- Zitat von: Lars73 am 05.10.2020 11:36 ---Der TVöD sieht bei Höhergrupierung grundsätzlich keine Probezeit vor.  Soweit die Aufgaben dauerhaft übertragen sind und Anforderung in der Person erfüllt sind besteht Andpruch auf E11. Wenn die Aufgaben nicht oder nicht dauerhaft übertragen wurden nicht.

--- End quote ---

Genau das lese ich eigentlich auch aus dem  § 2 Abs. 4 TVöD raus, aber ich bin kein Personaler und kenne mich nicht so aus.


--- Zitat von: Kaiser80 am 05.10.2020 11:49 ---
--- Zitat von: Secator am 05.10.2020 11:31 ---
Da ich innerhalb der Stadtverwaltung meine Dienststelle nach einem Bewerbungsverfahren gewechselt und von E10 auf o.g. E11 Stelle aufgestiegen bin, wurde die üblicherweise im TVÖD angewendete 6-monatige Probezeit festgelegt.


--- End quote ---
Kannes  sein, dass der SV nicht richtig wiedergegeben ist?
1. Wurden die Aufgaben dauerhaft übertragen oder nicht?
2.Handelt es sich um "Führung auf Probe"?
3.Handelt es sich um "Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit"?
4.Tut zwar nicht wirklich was zur Sache, aber gab es nicht sowas wie Notbetreuung???

--- End quote ---

1. Wie erfolgt die Übertragung? Schriftlich habe ich nichts bekommen!
2. Keine Führungsposition! Normaler SB
3. Nein, ich bin von einer E10 auf eine E11 Stelle gewechselt.
4. Notbetreuung gab es während der Zeit ja, aber nur für systemrelevante Berufe (Polizei, Feuerwehr, Ärzte....)

Wenn ihr noch mehr Fragen zum SV habt, nur her damit, ich beantworte sie euch gerne.

Danke schonmal für die schnellen Antworten, damit habe ich nicht gerechnet  ;)

Viele Grüße
Secator

Kaiser80:
zu 1. Kacke! Mündlich immer Kacke!!! Wie will man nun nachweisen, dass die Aufgaben rechtswirksam und dauerhaft übertragen wurden???

Ansonsten gild dass von Lars73 vorgebrachte.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version