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Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?
Secator:
Gerade einen Rückruf vom PR bekommen, die Prüfen auch gerade ob die Probezeit um den Zeitraum des Corona Sonderurlaubs für die Kinderbetreuung verlängert werden darf. Man geht aber davon aus das es rechtens ist da ich für die 3 Monate Abwesenheit nicht beurteilt werden kann. Nachvollziehbar für mich aber trotzdem kann ich mir nicht vorstellen das es möglich ist. Wie gesagt es gab eine Dienstanweisung die die Befreiung während der Coronophase klar geregelt hat.
Die letzte Übertragung einer Stelle aufgrund Höhergruppierung von E8 auf damals E10 ist schon so lange her das ich mich nicht mehr erinnern kann wie das damals auf dem Amt lief. Keine Ahnung ob ich damals ein Schriftstück erhalten habe oder nicht. Aktuell habe ich nur das Schreiben über den Wechsel zum 01.02.2020 auf das andere Amt.
Badener:
Dass der PR sich damit beschäftigt ob eine Verlängerung der "Probezeit" möglich ist, zeigt dessen Unfähigkeit. Da du innerhalb des gleichen AG die Stelle gewechselt hast, besteht für den AG keine Möglichkeit eine Probezeit nach § 2 TVöD.
Secator:
--- Zitat von: Badener am 05.10.2020 12:46 ---Dass der PR sich damit beschäftigt ob eine Verlängerung der "Probezeit" möglich ist, zeigt dessen Unfähigkeit. Da du innerhalb des gleichen AG die Stelle gewechselt hast, besteht für den AG keine Möglichkeit eine Probezeit nach § 2 TVöD.
--- End quote ---
Hallo Badener,
danke für deinen Beitrag, bei mir in dieser großen Stadt Verwaltung in Hessen sind 6 Monate wohl Standard. bei Stellenwechsel mit Höhergruppierung. Würde mich wundern wenn das unrecht wäre und bisher noch niemand geklagt hat. Das hätte man sicher mitbekommen.
Nur noch mal zur Verdeutlichung: Ich arbeite seit 2002 innerhalb einer großen hessichen Stadtverwaltung mit mehreren Ämtern. Nun habe ich innerhalb der Stadtverwaltung von meinem bisherigen Amt mit E10 Bewertung zu einem anderen Amt innerhalb der gleichen Stadtverwaltung auf eine E11 Stelle gewechselt.
Danke nochmal an alle für die Hilfe!
Gruß
Secator
Texter:
Grundsätzlich kann eine Tätigkeit vorübergehend zur Erprobung übertragen werden.
Das hat aber nichts mit der Probezeit aus § 2 TVöD zu tun.
Erhälst du aktuell ein Zulage zur EG 11?
Badener:
Vermute man überträgt die höherwertigen Tätigkeiten erst nach 6 Monaten und nutzt dies als "Probezeit".
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