Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
WasDennNun:
--- Zitat von: Doraymefayzo am 06.10.2020 07:32 ---Wieso ein Arzt so etwas nicht gewissenhaft prüfen können sollte, ist mir ein Rätsel.
--- End quote ---
Echt ein Rätsel?
Der Arzt kann deinen Aussage nur nach treu und glauben beurteilen, wenn nicht zusätzliche medizinische Indizien diese untermauern.
--- Zitat ---Wenn ich z.B. nicht zum Arzt gehen kann, weil ich starken Durchfall habe, dann muss ich den nächstmöglichen Tag für einen Arztbesuch nutzen. Das war bei mir nie ein Problem. habe auch noch von keinem Arzt gehört, der sich strikt weigert zumindest einen Tag rückwirkend krankzuschreiben.
--- End quote ---
Woher soll der Arzt wissen, dass du gestern schon starken Durchfall hattest? Er kann es einschätzen.
Er deinen Gesundheitszustand prüfen und anhand des "normalen" Krankheitsverlaufes es einschätzen, dass dieses durchaus möglich ist und du nicht umgehend kommen konntest und damit gewissenhaft dich einen Tag rückwirkend Krankschreiben.
Wenn du mit diffusen und nicht klar diagnostizierbaren Symptomen daher kommst, die den Arzt nicht vermuten lassen, dass du nicht schon vorher hättest kommen können, dann besteht auch kein Grund und auch nicht die Möglichkeit für den Arzt gewissenhaft dich rückwirkend AU zu schreiben.
Dann soll dieses verspätete zum Arzt gehen halt auch das "Problem" des Kranken bleiben.
--- Zitat ---Meine Ärzte haben mir mal erzählt, dass sie ärger mit der KK bekommen, wenn sie mehr als einen Tag rückwirkend krankschreiben.
--- End quote ---
Und von der Ärztekammer.
Schließlich kann ein Arzt auch deswegen verklagt werden, wenn er sich zum Gehilfen eines Betruges machen lässt.
WasDennNun:
--- Zitat von: Wdd3 am 06.10.2020 07:38 ---
--- Zitat von: Doraymefayzo am 06.10.2020 07:32 ---
Meine Ärzte haben mir mal erzählt, dass sie ärger mit der KK bekommen, wenn sie mehr als einen Tag rückwirkend krankschreiben.
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So kenne ich es von meinen Ärzten auch, von MA werde ich regelmäßig mit Rückwirkenden Au Bescheinigungen über mehrerer Tage überrascht. Ebenso hat mir auch mal eine Ärztin gesagt das sie nicht mehr als eine Woche am Stück AU bescheinigen darf. Trotzdem habe ich von einer MA vor drei Wochen eine Au über 4 Wochen erhalten.
--- End quote ---
Selber schuld, wenn ihr das akzeptiert und nicht entsprechend interveniert.
Und bei euch kann eine MA 3 Wochen lang nicht arbeiten und keiner merkt, dass die AU, die fällig ist, fehlt? Klarer Abmahngrund, wenn sie nicht gerade die 3 Wochen im Koma lag. Zumindest ein Abmahngrund für den Personaler/Vorgesetzten, die das mit sich machen lassen.
Wdd3:
--- Zitat von: WasDennNun am 06.10.2020 08:14 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 06.10.2020 07:38 ---
--- Zitat von: Doraymefayzo am 06.10.2020 07:32 ---
Meine Ärzte haben mir mal erzählt, dass sie ärger mit der KK bekommen, wenn sie mehr als einen Tag rückwirkend krankschreiben.
--- End quote ---
So kenne ich es von meinen Ärzten auch, von MA werde ich regelmäßig mit Rückwirkenden Au Bescheinigungen über mehrerer Tage überrascht. Ebenso hat mir auch mal eine Ärztin gesagt das sie nicht mehr als eine Woche am Stück AU bescheinigen darf. Trotzdem habe ich von einer MA vor drei Wochen eine Au über 4 Wochen erhalten.
--- End quote ---
Selber schuld, wenn ihr das akzeptiert und nicht entsprechend interveniert.
Und bei euch kann eine MA 3 Wochen lang nicht arbeiten und keiner merkt, dass die AU, die fällig ist, fehlt? Klarer Abmahngrund, wenn sie nicht gerade die 3 Wochen im Koma lag. Zumindest ein Abmahngrund für den Personaler/Vorgesetzten, die das mit sich machen lassen.
--- End quote ---
Anderer Zusammenhang. Die MA hat mir vor 3 Wochen eine AU über 4 Wochen gegeben obwohl Ärzte eigentlich nur AUs über 1 Woche bescheinigen sollten. Die rückwirkend eingereichten AUs waren "nur" bis zu 3 Tage alt.
Abgesehen davon habe ich den Eindruck das man in unserem Haus erst eine Abmahnung erhält wenn ein Mord nachgewiesen wird. Zumindest wenn der BR involviert ist. :(
Spid:
Der ist bei Abmahnungen doch gar nicht zu beteiligen. Er hat bei Abmahnungen nicht einmal Informationsrechte.
Wdd3:
Ja, und doch wird er bei uns involviert.
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