Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Überleitung E9k in E9a dann in S Tabelle (ich komm nicht mehr mit)

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Isie:
@Schaladiundschalado:
Ich fasse zusammen: Deine Frau sollte sich bei der Bezügestelle nach dem Stand der Umsetzung erkundigen. Falls sie unter Hinweis auf die fehlenden Durchführungshinweise vertröstet wird, könnte sie darauf hinweisen, dass es schon lange Durchführungshinweise der TdL gibt. Deine Frau sollte außerdem schriftlich Anspruch auf die Nachzahlung ab 01.01.2020 erheben. Falls der Arbeitgeber sich auf die Ausschlussfrist beruft, erhebt deine Frau den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung. Dabei leiste ich gerne Formulierungshilfe, falls es dazu kommen sollte (und falls Spid nicht schneller ist).

Schaladiundschalado:
Ich bedanke mich sehr für eure Hilfe.

Eine letzte frage habe ich noch

wo kann ich sehen das meine frau von E9A Stufe 3 auf S8b Stufe 3 umgestell wird oder werden sollte ?

Mfg

Isie:
Aus § 29e TVÜ-L.

Isie:
Falls du die Stufe meinst. Die Entgeltgruppe ergibt sich aus der Entgeltordnung in der Fassung ab 01.01.2020.

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