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Mitarbeiter oft krank, was tun?

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Spid:
Dann sollte man auch führen. Das beinhaltet auch, unangenehme Ansprachen - und zwar sowohl gegenüber dem HVB als gemeinsamen Vorgesetzten von Personalabteilung und Ordnungsamt, als auch gegenüber den übrigen AN, die ja entweder für Überstunden zusätzlich entgolten werden oder überhaupt nicht belastet sind, als auch gegenüber dem Störer, dem man klarmacht, daß man sich um die krankheitsbedingte Kündigung bemüht, sobald die Voraussetzungen vorliegen - sofern kein Krankenjahr unterschlagen wurde und sich das fortsetzt, zwar erst 2022, aber das muß man ja nicht sagen.

babelopa:
@DiVO  Teilnahme am BEM ist erfolgt, habe vom Ergebnis leider keine Info

@Kaiser80 8 Außendienstmitarbeiter im 2 Schichtsystem, zusätzlich Corona-Kontrollen am WE (hierzu werden auch MA aus dem Innendienst herangezogen), vor Corona diverse Veranstaltungskontrollen, kurzfristige Rufbereitschaftsübernahme bei Krankheit des MA

@Spid diese Ansprachen sind bereits mehrfach erfolgt, sowohl mit dem MA als auch mit der PA, demnächst Termin beim Dienstherrn, Überstunden werden bei uns nicht abgegolten, sie sind abzubauen (was die Sache zusätzlich verschärft, da einige MA schon im roten Bereich sind und der Abbau bereits erfolgen müsste), danke für den Vorschlag zur krankheitsbedingten Kündigung, werde das mal beim PA und DH ansprechen und 2017/2018 auch prüfen lassen

Die Demotivation liegt jedoch nicht nur an der Mehrarbeit der anderen MA, sondern viel mehr daran, dass sich der "störende" MA, keinen Kopf macht und hier der Eindruck (leider auch bei mir inzwischen) entsteht, dass seitens der PA und des DH nichts dagegen unternommen wird und der MA sogar durch die Bewilligung des Bildungsurlaubes für die Teilnahme an einem Fernstudium, ohne zu Hinterfragen, ob bei dieser Ausfallquote eine zusätzliche Belastung durch das Studium überhaupt vertretbar ist, sozusagen "belohnt" wird.

EiTee:
Hier wird doch nur ein Schuldiger gesucht für die ungünstige Situation.

Schokobon:
Die Demotivation der MA besteht in Teilen sicherlich auch in dem Unvermögen des AG hier eine vernünftige Organisation zu etablieren und bei anfallenden Überstunden auch mal das Kässchen zu öffnen und nicht nur aufs "abfeiern" zu bestehen was die verbliebenen MA ja wiederum belastet.

Zu dem Langzeiterkrankten das was Spid sagt.

Spid:
Es gibt - je nach Gesetzesgrundlage - halt nur wenige Möglichkeiten, Bildungsurlaub abzulehnen; in der Mehrzahl der gesetzlichen Anspruchsgrundlagen bedarf es dringender betrieblicher Gründe, während hier bestenfalls betriebliche Gründe vorliegen.

AN tauschen Arbeit gegen Geld. Nur dann, wenn tatsächlich mehr Arbeit geleistet werden muß, als ohnehin geschuldet, entsteht dem Einzelnen ein Nachteil. In allen übrigen Fällen handelt es sich beim auslösenden Moment um Neid und Mißgunst, Charakterzüge, die man am besten schon bei Einstellung aussortiert hätte und nun am besten durch das direkte Ansprechen dieses Umstandes beseitigt wird.

Zumindest AN - bei Beamten mag das anders sein - sind nicht zur kurzfristigen Übernahme einer Rufbereitschaft verpflichtet, ebenso wie sie nicht kurzfristig einspringen müssen und auch nur dann mehr Zeit arbeiten müssen, wenn der AG derlei unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist anordnet - was zudem zu entsprechenden Zuschlägen führt, sofern nicht zeitnah ausgeglichen wird.

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