Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Umsetzung/ Aufgabenverteilung
Melli:
Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. einer eventuellen Umsetzung bzw. einer Aufgabenverteilung.
Mein Arbeitskollege geht in naher Zukunft in Rente, seine Stelle soll nicht wieder besetzt werden. Ich selbst arbeite 30h Teilzeit. Wir sind ein "kleines Team".
Inwieweit ist eine Umsetzung meiner Stelle auf seine Stelle bzw. eine Aufgabenverteilung zu akzeptieren, da ich bereits mit meiner Teilzeit ausgelastet bin.
Viele Grüße
Melli
Kaiser80:
Du übst die dir übertragenen Tätigkeiten in der arbeitsvertraglich festgelegten Zeit aus und lässt nach 30 Stunden (oder zusätzlich angeordneter und vergüteter ÜStd) den Griffel fallen und lässt den AG das Problem erkennen und lösen...
Spid:
Ändert sich dadurch die Eingruppierung?
WasDennNun:
Sofern damit keine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung einher geht ist dies nicht zu beanstanden.
Allerdings musst du ja nur weiterhin 30h arbeiten und wirst sicherlich nicht mehr alles deiner alten Arbeit machen (können).
Auf gut Deutsch:
Ist doch egal wo und wie du deine 30h Verbringst, wenn die Zeit nicht reicht, um die arbeiten zu erledigen, dann sagt man das seinen Vorgesetzen und er soll Prios setzen was liegen bleibt oder nicht gemacht wird.
Melli:
Die Eingruppierung ändert sich nicht, nein.
Aber es ist ein anderes Aufgabenfeld, das heißt bisher bin ich mit Finanzen beschäftigt, hinzu käme ein, ich nenne es mal "Sekretär-Aufgabenfeld". Dabei sind wir, gerade diese andere Stelle, an Öffnungszeiten gebunden, die ich auf Grund meiner Teilzeit für die Kinder nicht abdecken könnte. Teilzeit habe ich um nachmittags meine Kinder betreuen zu können.
Wie wäre meinerseits hier zu argumentieren bzw. ggf. auch zu akzeptieren?
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