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Umsetzung/ Aufgabenverteilung

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Spid:
Was interessieren Dich Öffnungszeiten? Du hast eine Teilzeittätigkeit vereinbart, wenn das nicht ausreicht, um irgendwelche Öffnungszeiten abzudecken, ist das ein reines AG-Problem.

WasDennNun:
Ist denn deine derzeitige Situation so, dass du zugesicherte Arbeitszeiten hast, oder könnte dich auch jetzt schon der AG zu einem Nachmittagstermin verdonnern?
Egal ob Teilzeit oder Kinder

Oder ist es so, dass dies jetzt kein Problem ist, weil keiner es (aus Rücksichtnahme oder sonstigen Gründen) nicht macht.

Melli:
Es ist derzeit so, dass die Sprechzeiten von uns als Team abgedeckt werden können. Da sind aber eben auch die noch 2 Vollzeitstellen, von der eben eine weg fällt.
Ich übernehme einen langen Dienst (bis 18 Uhr) im Monat (Absprache untereinander, Rücksichtnahme), andere Kinderlose zwei lange Dienste oder mehr.
Hierfür gibt es keine schriftliche Festlegung (Dienstherr ist der Landkreis).

Ich kann aber derzeit keinen weiteren Tag (bis 16.00 Uhr) abdecken. Dafür habe ich eben diese Teilzeit, um für meinen Kinder da zu sein.

Mir stellt sich daher die Frage wie ich die Arbeitszeit bzw. seine Präzens auf Arbeit abdecken soll und muss, wenn er in Ruhestand geht.

WasDennNun:


--- Zitat von: Melli am 07.10.2020 11:18 ---Mir stellt sich daher die Frage wie ich die Arbeitszeit bzw. seine Präzens auf Arbeit abdecken soll und muss

--- End quote ---
Ich denke, wenn es da keine verbindliche Regelungen bzgl. deiner Arbeitszeiten gibt, dann halt so wie der AG deine 30h Arbeitszeit einteilt.

Kaiser80:
Gibt es keine DV zur Arbeitszeit?

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