Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Umsetzung/ Aufgabenverteilung
WasDennNun:
Die hilft doch in der Regel jemanden nicht der individuelle Ansprüche hat und den Arbeitszeitkorridor stärker einschränken möchte (muss) als die Kollegen.
Spid:
An der Verteilung der Arbeitszeit auf 5 oder 6 Tage (§6 Abs. 1 Satz 3) kann nur zugunsten des AN - das wird regelmäßig dann der Fall sein, wenn es dieser verlangt, ansonsten nicht - abgewichen werden. Aus eigenen Antrieb und ohne Einwilligung des AN ist es dem AG verwehrt, die Arbeitszeit auf weniger als 5 Tage zu verteilen. Besteht vor dem Hintergrund dieses rechtlichen Hintergrundes denn tatsächlich eine berechtigte Befürchtung, daß der AG die Arbeitszeit so verteilt, daß wegen mehrerer langer Arbeitstage dann einige sehr kurze anfallen?
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