Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
WasDennNun:
--- Zitat von: TheHax0r am 23.10.2020 06:34 ---Das wäre ja mal was. Vielen Dank noch mal! Muss denn hier etwas von AN Seite unternommen werden? Muss ich irgendwo einen Antrag stellen etc.?
--- End quote ---
Darüber streiten sich die Geister.
Ich würde einen Stellen.
Spid:
Ich würde auch einen stellen - und zwar beim zuständigen ArbG.
Isie:
Das dürfte kaum zielführend sein.
Spid:
Oh doch!
Isie:
In Anbetracht deiner ansonsten sehr exakten Formulierungen und deiner entsprechenden Erwartungshaltung gegenüber anderen Usern: auf keinen Fall!
Aber du darfst deine Aussage natürlich gerne präzisieren.
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