Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
Spid:
Einen „Antrag auf Höhergruppierung“ gibt es im Bereich der Informationstechnik ja auch nicht. Warum sollte ich eingebildete „Anträge“ meinen? Ich meinte hingegen einen Antrag, den man ans zuständige ArbG richtet - und den es tatsächlich gibt.
Isie:
Der Kontext war, die Höhergruppierung beim Arbeitgeber zu beantragen, da es strittig ist, ob dafür ein Antrag erforderlich ist. Du hast empfohlen, den Antrag beim Arbeitsgericht zu stellen. Das war entweder ironisch gemeint oder unpräzise formuliert.
Spid:
Nein, der Kontext war:
--- Zitat von: TheHax0r am 23.10.2020 06:34 ---Das wäre ja mal was. Vielen Dank noch mal! Muss denn hier etwas von AN Seite unternommen werden? Muss ich irgendwo einen Antrag stellen etc.?
--- End quote ---
Isie:
Dann hast du inzwischen vergessen, dass WasDennNun auf diese Frage bereits geantwortet hatte und dass deine Antwort sich direkt auf dessen Antwort bezogen hat.
Isie:
--- Zitat von: WasDennNun am 23.10.2020 10:19 ---Ist es nicht sinniger per "Antrag" am 1.1. und der darauffolgende Auszahlung Ende Januar zu agieren, anstelle darauf zu warten, dass der AG Ende Januar einem das falsche Entgelt auszahlt (was ja passieren wird, s. TdL Durchführungsrichtlinie) den AG dann darauf aufmerksam zu machen und Klage (ääh Antrag) bei Gericht einzureichen?
Den "Antrag" kann man natürlich auch jetzt schon stellen, damit sich der AG bis Ende Januar eine Rechtsmeinung bilden kann zur Eingruppierung.
Antrag= Klage?
--- End quote ---
Sehe ich genauso. Aber für den Fall, dass das momentan strittige Antragserfordernis tatsächlich besteht, sollte man den Antrag nicht vor dem 01.01.2021 stellen.
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