Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021
Spid:
--- Zitat von: Isie am 23.10.2020 12:00 ---Dann hast du inzwischen vergessen, dass WasDennNun auf diese Frage bereits geantwortet hatte und dass deine Antwort sich direkt auf dessen Antwort bezogen hat.
--- End quote ---
Das habe ich nicht vergessen. Er führte lediglich aus:
--- Zitat von: WasDennNun am 23.10.2020 07:34 ---Darüber streiten sich die Geister.
Ich würde einen Stellen.
--- End quote ---
Woraufhin ich ausführte:
--- Zitat von: Spid am 23.10.2020 07:39 ---Ich würde auch einen stellen - und zwar beim zuständigen ArbG.
--- End quote ---
Wo genau hätte sich also die von Dir behauptete thematische Verengung ergeben?
Isie:
Verstehst du das wirklich nicht? Dann kann ich dir auch nicht helfen. Wenn du schon einen flapsigen Spruch raushaust, was ja durchaus erlaubt ist, dann steh doch einfach dazu.
Spid:
Was gibt es da zu verstehen? Der Fragesteller stellt eine Frage, @WasDennNun und ich haben geantwortet. Die Frage war, ob irgendwo ein Antrag zu stellen wäre. Spielt Dir Deine Interpretationsgier mal wieder einen Streich?
WasDennNun:
--- Zitat von: Isie am 23.10.2020 12:04 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 23.10.2020 10:19 ---Ist es nicht sinniger per "Antrag" am 1.1. und der darauffolgende Auszahlung Ende Januar zu agieren, anstelle darauf zu warten, dass der AG Ende Januar einem das falsche Entgelt auszahlt (was ja passieren wird, s. TdL Durchführungsrichtlinie) den AG dann darauf aufmerksam zu machen und Klage (ääh Antrag) bei Gericht einzureichen?
Den "Antrag" kann man natürlich auch jetzt schon stellen, damit sich der AG bis Ende Januar eine Rechtsmeinung bilden kann zur Eingruppierung.
Antrag= Klage?
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Sehe ich genauso. Aber für den Fall, dass das momentan strittige Antragserfordernis tatsächlich besteht, sollte man den Antrag nicht vor dem 01.01.2021 stellen.
--- End quote ---
auch am 1.1.2021 stellen würde ich allen raten.
Isie:
@Spid: Dein Problem scheint zu sein, dass die meisten Userbeiträge nicht in Gesetzessprache formuliert sind und du sie deshalb manchmal einfach nicht verstehst.
@WasDennNun: Der Antrag sollte auf jeden Fall gestellt werden, selbst wenn er aufgrund einer unklaren Formulierung nicht erforderlich sein sollte. Die TdL vertritt die Auffassung, dass ein Antragserfordernis besteht. Also wird kaum ein Arbeitgeber eine Höhergruppierung ohne Antrag umsetzen.
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