Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung Anwenderbetreuung aktuell und ab 2021

<< < (14/17) > >>

Spid:
Ich habe überhaupt kein Problem. Was war es jetzt also? Mal wieder Deine Interpretationsgier, die Dich zu falschen Annahmen verleitet hat?

Wenn man den Antrag beim ArbG stellt, wird dem AG im Erfolgsfalle nichts anderes als die Umsetzung übrig bleiben.und die TdL wird mal wieder mit runtergelassen Hosen dastehen.

Isie:

--- Zitat von: Spid am 23.10.2020 12:33 ---Ich habe überhaupt kein Problem.
--- End quote ---
Das freut mich für dich.

Spid:

--- Zitat von: Spid am 23.10.2020 12:33 ---Was war es jetzt also? Mal wieder Deine Interpretationsgier, die Dich zu falschen Annahmen verleitet hat?

--- End quote ---

Isie:
Lass einfach den Gedanken zu, dass du den Kontext nicht vollumfänglich verstanden hast. Du musst es auch gar nicht hier im Forum zugeben. Lass es einfach gut sein. Der Kontext war für mich und die anderen an der Diskussion Beteiligten eindeutig, dafür bedurfte es keiner Interpretationsgier meinerseits.

Ich finde es ziemlich verantwortungslos von dir, jemanden in eine Klage zu hetzen, ohne vorher einen Antrag  beim Arbeitgeber zu stellen, jedenfalls in Anbetracht deiner Rolle als die Fachkompetenz in Person, die du durch deine riesige Anzahl kompetenter Beiträge inne hast.

Wir kreisen immer wieder um denselben Punkt: Was ist, wenn jemand Klage einreicht, ohne vorher einen Antrag beim Arbeitgeber gestellt zu haben, und das Arbeitsgericht bestätigt das Antragserfordernis?

Spid:
Ich habe den Kontext vollumfänglich verstanden. Es war gefragt:


--- Zitat von: TheHax0r am 23.10.2020 06:34 ---Das wäre ja mal was. Vielen Dank noch mal! Muss denn hier etwas von AN Seite unternommen werden? Muss ich irgendwo einen Antrag stellen etc.?

--- End quote ---

Daraufhin wurde geantwortet:

--- Zitat von: WasDennNun am 23.10.2020 07:34 ---Darüber streiten sich die Geister.
Ich würde einen Stellen.

--- End quote ---
Woraufhin ich ausführte:

--- Zitat von: Spid am 23.10.2020 07:39 ---Ich würde auch einen stellen - und zwar beim zuständigen ArbG.

--- End quote ---

Das ist der gegebene Kontext. Alles übrige, wie bspw.:
--- Zitat von: Isie am 23.10.2020 11:15 ---Der Kontext war, die Höhergruppierung beim Arbeitgeber zu beantragen, da es strittig ist, ob dafür ein Antrag erforderlich ist. Du hast empfohlen, den Antrag beim Arbeitsgericht zu stellen. Das war entweder ironisch gemeint oder unpräzise formuliert.

--- End quote ---
ist lediglich Deine Interpretation, die schlicht keinerlei Wert hat.

Wo genau hätte sich also die von Dir behauptete thematische Verengung ergeben?

Davon ab hetze ich niemanden in eine Klage, wenn ich ihm rate, nicht über das Stöckchen zu springen, das der AG ihm hinhält. AG und AN sind Vertragspartner auf Augenhöhe. Daran ist auch nichts verantwortungslos, denn reicht er seinen Feststellungsantrag am 29.01.2020 ein, hat er selbst in Berlin im Herbst eine Entscheidung - und somit genug Zeit, um ggfs. doch einen Antrag zu stellen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version