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[BW] Wie schnell kann man Regierungsdirektor (A15) im höheren Dienst werden?

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Tagelöhner:
Dich sollte vielmehr interessieren, wie Du getreu des von Dir geleisteten Diensteides, maximal dem Gemeinwohl und Deinem Dienstherrn dienen kannst oder ob der von Dir einst aufgesagte Vers dann doch nur ein lächerliches Lippenbekenntnis war. Die Beförderungen kommen dann, wenn es soweit ist...kommt Zeit kommt Rat, kommt Oberrat...

Es ist immer wieder amüsant, wie das besondere "Dienst- und Treuverhältnis", welches die Grundlage des Berufsbeamtentums darstellt, in der Praxis meist nichts weiter als eine Parole des Beamtenbundes ist, um mantrahaft die bestehenden Privilegien zu rechtfertigen bzw. zu verteidigen.

Tatsächlich geht es vielmals dann aber letztendlich doch nur um das persönliche Vorankommen, also die Befriedigung der persönlichen Egoismen in Verbindung mit der wirtschaftlichen Besserstellung des Individuums.

was_guckst_du:
...und es ist genauso auch immer wieder amüsant, zu sehen, wie oft purer Neid hier im Forum die alleinige Triebfeder dafür sein kann, zu posten... 8)

Garfield73:

--- Zitat von: Tagelöhner am 13.10.2020 20:24 ---Es ist immer wieder amüsant, wie das besondere "Dienst- und Treuverhältnis", welches die Grundlage des Berufsbeamtentums darstellt, in der Praxis meist nichts weiter als eine Parole des Beamtenbundes ist, um mantrahaft die bestehenden Privilegien zu rechtfertigen bzw. zu verteidigen.

--- End quote ---

Erklär mir doch bitte mal, was das Dienst- und Treueverhältnis mit Beförderungsmöglichkeiten zu tun hat?

Und darüber hinaus noch, was Deine Antwort zur Klärung der Frage des TE beitragen kann?

bladebrother:

--- Zitat von: Garfield73 am 13.10.2020 06:45 ---Entscheidend ist doch, ob Du
1. bereits auf einem A15-Posten "sitzt", d. h. dieser auch A15-fähig ist. Nicht alle Stellen im hD sind auch A15-fähig
und
2. ob eine entsprechende Planstelle verfügbar ist.

--- End quote ---

Das ist natürlich vollkommen richtig. Ich habe auch deswegen gefragt, weil man diese Tatsache ja mit der Zeit erkennt und sich dann auch entsprechend "bewegt" - vorausgesetzt es gibt die Möglichkeit dazu. Wie lange man dafür benötigt, dass man auf einem A15 Dienstposten sitzt spielt praktisch in die Fragestellung mit rein. Ich sitze als Referent auf einer A15 Stelle, was selten genug ist (Ministerium).


--- Zitat von: Tagelöhner am 13.10.2020 20:24 ---Dich sollte vielmehr interessieren, wie Du getreu des von Dir geleisteten Diensteides, maximal dem Gemeinwohl und Deinem Dienstherrn dienen kannst oder ob der von Dir einst aufgesagte Vers dann doch nur ein lächerliches Lippenbekenntnis war. Die Beförderungen kommen dann, wenn es soweit ist...kommt Zeit kommt Rat, kommt Oberrat...

--- End quote ---

Also ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wie sich das gegenseitig ausschließen sollte. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Wer - entsprechend seines Diensteides - sein "Amt nach bestem Wissen und Können" führt und dabei nicht verfassungswidirg handelt - also salopp: sich anstrengt - der dürfte auch die besseren Voraussetzungen haben, schneller befördert zu werden und dadurch auch sein persönliches Fortkommen unterstützen.

Dass es auch unter Beamten diese - zugegebenermaßen unterstellten - Neidreflexe gibt, erstaunt mich etwas, denn ich persönlich empfinde das Gehaltsgefüge im öffentlichen Dienst so fair wie sonst nirgends. So verdient der Minister mit B11 Brutto nicht einmal das Fünffache von A9 (den einfachen Dienst gibt es ja faktisch nicht mehr), Netto ist es nur noch ca. das 3,7 fache. Das erscheint mir keinesfalls als ungerecht. Sicher gäbe es hier und da eventuell Anpassungsmöglichkeiten aber insgesamt empfinde ich den Mehrverdienst von höheren Ämtern als dem meinen absolut gerechtfertigt.

Vielen Dank jedenfalls für die vielen Antworten, die sehr aufschlussreich waren!

Deadpool:
Ein Fallbeispiel aus einer obersten Landesbehörde (Referentenstellen sind typischerweise E14/E15 bzw. A14/A15 ausgeschrieben):

Einstellung als E15, Angebot zur Verbeamtung nach 2-5 Jahren (abhängig von Zahl der verfügbaren Planstellen, Ausbildungshintergrund (Jura>Rest), Vitamin B, etc.), Verbeamtung als ORR auf Probe für 1 Jahr, danach Lebenszeit und im Laufe des nächsten Jahres RD, sofern DP A15.
Dabei werden bei Verbeamtung 3 Jahre BE zur Erlangung der Laufbahnbefähigung abgezogen, der Rest als Erfahrungszeit angerechnet (für A14 höhere Stufe).

D. h. in Abhängigkeit von den mitgebrachten Voraussetzungen nach Verbeamtung mindestens 1 Jahr bis zur A15.

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