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Eingruppierung DV-Organisator
NeueinsteigerÖD:
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem in einem Rechenzentrum nähe Düsseldorf als DV-Organisator, also quasi Anwendungs- bzw. Verfahrensbetreuer angefangen zu arbeiten. Eingruppiert wurde ich in die 9a Stufe 2. Mit Aufstieg in 9b nach Probezeit. Ich bin Berufseinsteiger.
Meine Frage dazu ist, ob das so "in Ordnung" ist, oder ob ich mich da über den Tisch ziehen lassen habe? :D
Spid:
Wurde zunächst eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen als jene, die nach der Probezeit auszuüben ist?
NeueinsteigerÖD:
--- Zitat von: Spid am 14.10.2020 07:36 ---Wurde zunächst eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen als jene, die nach der Probezeit auszuüben ist?
--- End quote ---
Meines Wissens nach nicht. Ich werde an die Verfahren, für die ich zuständig bin, herangeführt und werde einige davon in Eigenverantwortung von der Bestellung über die Installation und Updates bis zur Wartung übernehmen. Für andere Verfahren werde ich die Vertretung sein.
Spid:
Wenn sich die auszuübende Tätigkeit nicht ändert, kann sich im gegebenen Sachverhalt auch die Eingruppierung nicht ändern.
NeueinsteigerÖD:
Wird hier aber dennoch so durchgeführt.
Soweit danke schon mal.
Die Frage, die mich eben auch sehr interessiert ist, ob die EG 9a für die Tätigkeit eines DV-Organisators angemessen ist. Vielleicht gibt es hier den ein oder anderen mit der gleichen Tätigkeit oder Leute, die Leute kennen etc. :D
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