Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung DV-Organisator
Spid:
Eingruppierung kann nicht durchgeführt werden, Eingruppierung ist.
DV-Organisator ist ein wertloser Wortcontainer. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.
NeueinsteigerÖD:
Okay: Der Sachverhalt IST hier so. War bei meinen Kollegen, die schon länger hier sind, laut Aussage, auch so.
Naja, die Tätigkeiten sehen wie folgt aus:
Es gibt Fachverfahren, die bei den Kommunen vor Ort eingesetzt werden (Jugendämter, Bürgerbüros etc.).
Ich bzw. wir sind dafür zuständing, dass diese Verfahren "laufen". Das heißt, dass wir zum Einen bei verschiedensten Problemen supporten und zudem der Vermittler zwischen Kunde und Verfahrenshersteller bzw. Entwickler sind. Wir sind also "bi-direktional" der direkte Anlaufpunkt. Die meisten Probleme bzw. Fragestellungen werden ohne Einbeziehung des Herstellers gelöst. Außerdem sind wir für die erfolgreiche Durchführung von sämtlichen Updates der Verfahren zuständig. Software-Updates, DB-Updates etc.
Für Neuinstallationen bei "Neukunden" sind wir ebenfalls zuständig. Das beginnt dann damit, dass wir uns Angebote der Hersteller einholen und diese dann beim Kunden umsetzen... oder auch nicht. Die technischen Hintergründe lasse ich hier mal insgesamt aus.
Diese Tätigkeiten sollen auf lange Sicht eigenständig ablaufen. Und solange meine Verfahren gut laufen, bin ich keine Rechenschaft schuldig, wie ich die Dinge angehe. (Zur Zeit geschieht das meiste noch mit Rücksprache, da mir Erfahrung fehlt)
Und Verzeiht mir, dass ich evtl. noch nicht alle im ÖD üblichen "Fachwörter" verwende... das kommt mit der Zeit noch ;)
So viel also zu den Tätigkeiten.
Spid:
Da sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt, kann es „hier“ oder „da“ nicht anders sein.
Angesichts der immer noch unzureichenden Schilderung wäre weder E9a noch E9b abwegig.
WasDennNun:
Um eine EG10 zu bekommen müsste man dieses Merkmal erfüllen:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
Oder die Tätigkeiten eine BSC Informatikers ausüben.
Letzteres ist klar zu verneinen.
Ersteres nicht zu vermuten.
--- Zitat von: Spid am 14.10.2020 08:35 ---Da sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt, kann es „hier“ oder „da“ nicht anders sein.
--- End quote ---
Die Eingruppierung nicht, aber die Höhe des überwiesenen Entgeltes und die Rechtsauffassung des AG.
NeueinsteigerÖD:
Naja, zu der Thematik, dass die EG nach der Probezeit um +1 erhöht werden kann (solang "alles gut" ist), kann ich euch nicht mehr sagen, als dass es hier definitiv so IST.
Was wäre denn eine "zureichende" Beschreibung der Tätigkeiten?
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