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Eingruppierung DV-Organisator

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DerLustigeOpa:

--- Zitat von: Spid am 14.10.2020 09:24 ---Da sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt, ist die juristische Situation auch die reale Situation.

--- End quote ---

Was ich auch nicht in Frage gestellt habe.

Aber man könnte einen Großteil der Rückfragen und Posts wie den zuvor zitierten im Vornhinein vermeiden, wenn man kurz darauf hinweist, dass es sich um die juristische Situation handelt. Ansonsten läuft oft das gleiche Ping-Pong an Rückfragen ab, bis es beim TE langsam dämmert. Ziemlich ineffizient.

WasDennNun:

--- Zitat von: DerLustigeOpa am 14.10.2020 09:38 --- Ziemlich ineffizient.

--- End quote ---
Ja, das ist es.

Spid:
Wenn sich juristische Situation und reale Situation nicht unterscheiden, inwiefern sollte dann ein Hinweis darauf, es handele sich um die juristische Situation, hilfreich sein? Zumal dann, wenn wiederholt auf die unmittelbare Wirkung der tariflichen Regelungen hingewiesen wurde.

NeueinsteigerÖD:

--- Zitat von: DerLustigeOpa am 14.10.2020 09:38 ---
--- Zitat von: Spid am 14.10.2020 09:24 ---Da sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt, ist die juristische Situation auch die reale Situation.

--- End quote ---

Was ich auch nicht in Frage gestellt habe.

Aber man könnte einen Großteil der Rückfragen und Posts wie den zuvor zitierten im Vornhinein vermeiden, wenn man kurz darauf hinweist, dass es sich um die juristische Situation handelt. Ansonsten läuft oft das gleiche Ping-Pong an Rückfragen ab, bis es beim TE langsam dämmert. Ziemlich ineffizient.

--- End quote ---

Allein die bei mir vorliegende Situation widerlegt ja schon, dass die juristische Situation auch die reale Situation darstellt. Es sei denn, mir wird pauschal unterstellt, dass ich hier Quatsch erzähle. An diesem Punkt könnte der Thread dann auch geschlossen werden.

Spid:
Nein, genau das tut die vorliegende Situation nicht. Vielmehr zeigt Deine Antwort, daß Du es immer noch nicht verstanden hast. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. TB sind vielmehr unmittelbar durch die tariflichen Regelungen entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung wird durch die Rechtsmeinung der Arbeitsvertragsparteien nicht berührt, sondern vielmehr sind TB stets richtig eingruppiert, selbst wenn die Arbeitsvertragsparteien oder eine davon über die Eingruppierung irren sollten.

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