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Eingruppierung DV-Organisator
Spid:
Entweder man nimmt das geschriebene Wort oder man interpretiert ein Gedicht. Alles andere ist ohne Wert. Naja, das Interpretieren von Gedichten auch.
DerLustigeOpa:
--- Zitat von: NeueinsteigerÖD am 14.10.2020 09:47 ---Allein die bei mir vorliegende Situation widerlegt ja schon, dass die juristische Situation auch die reale Situation darstellt. Es sei denn, mir wird pauschal unterstellt, dass ich hier Quatsch erzähle. An diesem Punkt könnte der Thread dann auch geschlossen werden.
--- End quote ---
Um es zu verdeutlichen: Es handelt sich um die konsequent zu Ende gedachte juristische Situation. Die ist zwar korrekt, bedeutet aber in ihrer Konsequenz, dass du im Zweifelsfall erst gerichtlich feststellen musst, in welcher EG du "aufgrund deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit" eingruppiert bist. Das ist also ein tarifrechtlicher Automatismus.
Das Problem beim Verständnis ist: Für den Großteil der Menschen ist das zunächst kontraintuitiv. Man geht von der geltenden Vertragsfreiheit aus und davon, dass sich AN und AG auf gewisse Tätigkeiten und eine EG einigen, unterzeichnen, done. Im Hintergrund sind das aber, juristisch gesehen, alles nur belanglose Rechtsmeinungen, da man automatisch eingruppiert ist - fast schon magisch.
Deshalb stolperst du darüber, da du, verständlicher Weise, das "Business as usual" und die Gegebenheiten in deiner Verwaltung als die reale Situation siehst. Für mich ist das auch "die reale Situation". Aus streng juristischer Sicht ist die reale Sitaution aber die zuvor beschriebene und zwar unumstößlich.
Sofern du also tatsächlich falsch eingruppiert bist, hast du letztendlich nur zwei Optionen:
a) Friss, wenn es dir mit Blick auf Karriere und deinen (sozialen) Status in der Organisation opportun erscheint, oder
b) riskiere es organisatorisch und/oder sozial zu sterben.
Letzteres würde bedeuten, dass du in deinem Fall versuchst, gegen die von dir beschriebene Eingruppierungsgewohnheit deines AG vorzugehen - notfalls auch per Gericht.
NeueinsteigerÖD:
--- Zitat von: WasDennNun am 14.10.2020 13:59 ---
--- Zitat von: Spid am 14.10.2020 10:15 ---Der TE hat sich auf die Eingruppierung bezogen, nicht auf das Entgelt.
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Siehste da offenbarst du einmal mehr dein genetisch bedingtes Unvermögen.
Denn was der TE oftmals schreibt ist nicht das was er meint, vielen ist jedoch klar was gemeint ist oder sein könnte!
Nur dir leider nicht. :(
Aber es geht ja halt zu Lasten des Schreibers, wenn er nicht exakt genug ist.
--- End quote ---
So ist es.
Zu mal ich ja sogar noch darauf hinwies, dass ich mich möglicherweise nicht in "eurem" Fachjargon ausdrücke. Mir fehlen teils auch einfach Begrifflichkeiten etc. Ich bin eben einfach neu in diesem Bereich und zusätlich fehlt mir die Korinthenkacker-Veranlagung.
Wie dem auch sei, was ich meinte ist vermutlich den "meisten" klar. Danke soweit erstmal.
DerLustigeOpa:
--- Zitat von: Spid am 14.10.2020 14:12 ---Entweder man nimmt das geschriebene Wort oder man interpretiert ein Gedicht. Alles andere ist ohne Wert. Naja, das Interpretieren von Gedichten auch.
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Um zu verstehen, was er meint muss man nichts interpretieren. Der Prozess läuft bei den meisten Menschen kognitiv völlig automatisch ab.
NeueinsteigerÖD:
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 14.10.2020 14:12 ---
--- Zitat von: NeueinsteigerÖD am 14.10.2020 09:47 ---Allein die bei mir vorliegende Situation widerlegt ja schon, dass die juristische Situation auch die reale Situation darstellt. Es sei denn, mir wird pauschal unterstellt, dass ich hier Quatsch erzähle. An diesem Punkt könnte der Thread dann auch geschlossen werden.
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Um es zu verdeutlichen: Es handelt sich um die konsequent zu Ende gedachte juristische Situation. Die ist zwar korrekt, bedeutet aber in ihrer Konsequenz, dass du im Zweifelsfall erst gerichtlich feststellen musst, in welcher EG du "aufgrund deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit" eingruppiert bist. Das ist also ein tarifrechtlicher Automatismus.
Das Problem beim Verständnis ist: Für den Großteil der Menschen ist das zunächst kontraintuitiv. Man geht von der geltenden Vertragsfreiheit aus und davon, dass sich AN und AG auf gewisse Tätigkeiten und eine EG einigen, unterzeichnen, done. Im Hintergrund sind das aber, juristisch gesehen, alles nur belanglose Rechtsmeinungen, da man automatisch eingruppiert ist - fast schon magisch.
Deshalb stolperst du darüber, da du, verständlicher Weise, das "Business as usual" und die Gegebenheiten in deiner Verwaltung als die reale Situation siehst. Für mich ist das auch "die reale Situation". Aus streng juristischer Sicht ist die reale Sitaution aber die zuvor beschriebene und zwar unumstößlich.
Sofern du also tatsächlich falsch eingruppiert bist, hast du letztendlich nur zwei Optionen:
a) Friss, wenn es dir mit Blick auf Karriere und deinen (sozialen) Status in der Organisation opportun erscheint, oder
b) riskiere es organisatorisch und/oder sozial zu sterben.
Letzteres würde bedeuten, dass du in deinem Fall versuchst, gegen die von dir beschriebene Eingruppierungsgewohnheit deines AG vorzugehen - notfalls auch per Gericht.
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Vielen Dank für diese durchweg verständliche Antwort! :)
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