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Ist ein Stufenaufstieg Ermessenssache? "Anlehnung an TV-L"

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Spid:

--- Zitat von: Lars73 am 15.10.2020 13:45 ---Die Formulierung lässt interpretationsspielraum. In der Gesamtschau würde ich einen Anspruch auf Stufenaufstieg annehmen. Dies gestützt auf die Aussage beim Personalgespräch und dem Interpretationsspielraum der sich aus dem "in Anlehnung an den TV-L" (und z.B. nicht in Anlehnung an DIE TV-L Engeltgruppe X, Stufe 1). Wobei Anlehnung sowieso unnötig wäre, wenn man einfach das Gehalt nach Entgeltgruppe X, Stufe 1 vereinbaren wollte.

Vor Gericht bliebe das Argument der Formulierung (die aber nicht eindeutig ist). Fraglich wäre ob die Erinnerung der Vertretung des Arbeitgebers dann deckungsgleich wäre.

--- End quote ---

Der TV-L enthält hinsichtlich des Entgelts ja noch weitere Vorschriften (Auszahlungszeitpunkt, Berechnung bei Entgeltfortzahlung, Teilzeitbeschäftigung, Zuschläge). Hier hat man in der Gesamtschau das Tabellenentgelt und die JSZ vereinbart, selbst der Auszahlungszeitpunkt ist ein anderer. Man hat sich also nur angelehnt.

Jedenfalls ist der Vertragstext so ziemlicher Mist, wie so häufig hätte das mal besser jemand gemacht, der sich damit auskennt.

Rundesviereck:
M.E. suggeriert der Vertragstext " Wir behandeln euch wie alle anderen nach TV-L" aber schließt dies im Endeffekt wieder aus.

Bleibt abzuwarten ob die Anpassung der Stufe bei den jährlichen Gehaltserhöhungen umgesetzt wird.

Spid:
Wäre das nicht ein Anlaß, sich einen Arbeitgeber zu suchen, der wenigstens einen Arbeitsvertrag formulieren kann, ohne sich bloßzustellen?

Wdd3:

--- Zitat von: Rundesviereck am 15.10.2020 14:16 ---M.E. suggeriert der Vertragstext " Wir behandeln euch wie alle anderen nach TV-L" aber schließt dies im Endeffekt wieder aus.

Bleibt abzuwarten ob die Anpassung der Stufe bei den jährlichen Gehaltserhöhungen umgesetzt wird.

--- End quote ---

Ehe du gleich kündigst kannst du auch zunächst nachfragen. Nur weil eine Abteilung, die evtl. noch nicht einmal deine Arbeit beeinflusst, nicht optimal ist, muss man nicht gleich den AG wechseln. 

Spid:
Kommt immer darauf an, welche Ansprüche man an seinen AG hat. Wer bereits beim Arbietsvertrag schlampt, wird vermutlich bei Angelegenheiten, die einen Hauch von Komplexität haben, völlig versagen.

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