Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ist ein Stufenaufstieg Ermessenssache? "Anlehnung an TV-L"
Rundesviereck:
"(...)erhält ein Bruttogehalt in Anlehnung an den TV-L Entgeltgruppe X, Stufe 1. Zurzeit beträgt das Entgelt für die Arbeitszeit von 40 h monatlich Brutto x €. Das Gehalt wird zum 15. des laufenden Monats bezahlt"
Anwendung findet §20 TV-L zur Jahrssonderzahlung.
Problematisch scheint jedoch folgende Aussage sein .
Inhaltsgemäß: Weitere Ansprüche in Anlehnung an den Tarifvertrag und Änderungen die in diesem Vertrag nicht vereinbar sind, sind unbegründet.
Spid:
Sofern keine weiteren relevanten Verweise auf den Tarifvertrag bestehen, wurde damit lediglich das Entgelt der Stufe 1 der genannten Entgeltgruppe vereinbart.
Bastel:
Eventuell wurde das ganze auch von einem Personaler unglücklich formuliert. Immerhin wurde ja was von automatischen Stufenaufstieg palavert. Ich würde einfach mal nachfragen.
Lars73:
Die Formulierung lässt interpretationsspielraum. In der Gesamtschau würde ich einen Anspruch auf Stufenaufstieg annehmen. Dies gestützt auf die Aussage beim Personalgespräch und dem Interpretationsspielraum der sich aus dem "in Anlehnung an den TV-L" (und z.B. nicht in Anlehnung an DIE TV-L Engeltgruppe X, Stufe 1). Wobei Anlehnung sowieso unnötig wäre, wenn man einfach das Gehalt nach Entgeltgruppe X, Stufe 1 vereinbaren wollte.
Vor Gericht bliebe das Argument der Formulierung (die aber nicht eindeutig ist). Fraglich wäre ob die Erinnerung der Vertretung des Arbeitgebers dann deckungsgleich wäre.
Rundesviereck:
Dieser Interpretationsspielraum ist der Grund für die Frage.
Da das Land einen Mehrheit der Anteile am Unternehmen hält, war der AN davon ausgegangen, dass man sich an den TV-L hält. Insbesondere angesichts der Aussagen der Personalleitung.
Der Betriebsrat berät Jährlich über Gehaltserhöhungen ausgewählter AN. Inwiefern diese jedoch mit den Stufenaufstiegen oder allgemeinen Gehaltserhöhungen in Verbindung stehen ist fraglich.
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