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[HE] Pension und gesetzliche Rente

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--- Zitat von: 2strong am 19.10.2020 08:35 ---Was Du schreibst ist völlig richtig, steht aber auch nicht im Widerspruch zur obigen Aussage

Wer vorzeitig pensioniert wird, erhält grundsätzlich nur ein reduziertes Ruhegehalt. Mit einem ergänzenden Rentenanspruch (welcher der Höhe nach aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme ebenfalls reduziert ist) kann in Summe dennoch ein Gesamtversorgungsniveau von 71,75% erreicht werden.

--- End quote ---

Und das ist ja der ausschlaggebende Punkt: existiert eine mögliche Begrenzung des Ruhegehalts auf weniger als 71,75%, sodass z.B. auch bei höherer Versorgungsleistung die Kürzung auf niedrigere Werte vorgenommen wird?

Sowei mir bekannt: nein.

Oder anders ausgedrückt: wer früher geht, bekommt - egal wie - keine 71,75%. Auch nicht bei Ansprüchen, die darüber liegen. Wenn das ausgeschlossen werden kann, ist Pension mit 65 (und weniger) bei Mischbiographien doch interessant. Nämlich dann, wenn bei besonders langjähriger Rentenversicherung hohe Rentenzahlungen kommen.

2strong:
Es ist so, wie Du annimmst: 71,75% bleibt die Grenze für "Kombinierer" aus Pension und Rente. Nützlich ist das vor allem für spätberufene Beamte, die vorher bereits lange im ö. D. angestellt waren. Die Zeiten als Angestellte zählen für die Rente, werden gleichzeitig aber auch für's Ruhegehalt berücksichtigt (jedenfalls im Bund und den mir insofern bekannten Ländern)

Andreas Mars:
Ok, dann ziehe ich meine Bedenken zurück. Ich hatte die Frage so verstanden, als dass auch bei einer frühzeitigen Pensionierung das maximale Versorgungsniveau erreicht werden kann...

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