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Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche

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Spid:
Korrigierende Rückgruppierungen sind nicht so selten, wie man meinen mag - und die Rückforderung für die letzten 6 Monate kann durchaus schmerzen.

Amtsdenker:
Interessiert mich als AN eher wenig, vor allem wenn im Arbeitsvertrag explizit die Entgeltgruppe und  Stufe verbindlich vereinbart und schriftlich fixiert wurde. Entgeltgruppe ist bei mir stets auch im Stellenprofil hinterlegt. Den Rest müssen im Streitfall eben Arbeitsgericht klären.

Der Arbeitgeber hat im Übrigen einen Stellenplan so einzurichten, dass dieser mit den Tätigkeitsmerkmalen der Beschäftigten im Einklang steht.

Dienstbeflissen:
Dann sucht sich der AN eben einen neuen irrenden AG. Die über dem AN schwebende Rückforderung kann ja monatlich zurücklegt werden, zumindet wenn dem AN bewusst ist, dass er felherfat bezahlt wird. Dafür dann ggf. über Jahre E6-Tätigkeiten und E9-Bezahlung (Standesbeamter) ist doch gar nicht so schlecht.

Dienstbeflissen:

--- Zitat von: Amtsdenker am 01.10.2021 11:11 ---Interessiert mich als AN eher wenig, vor allem wenn im Arbeitsvertrag explizit die Entgeltgruppe und  Stufe verbindlich vereinbart und schriftlich fixiert wurde. Entgeltgruppe ist bei mir stets auch im Stellenprofil hinterlegt. Den Rest müssen im Streitfall eben Arbeitsgericht klären.

Der Arbeitgeber hat im Übrigen einen Stellenplan so einzurichten, dass dieser mit den Tätigkeitsmerkmalen der Beschäftigten im Einklang steht.

--- End quote ---
Die Nennung der EG im Arbeitsvertrag ist die Tinte nicht wert.

Es bräuchte schon einen einzelvertraglichen Anspruch auf die Entgeltgruppe und der ist genauso selten wie die korrigierende Herabgruppierung.

Spid:

--- Zitat von: Amtsdenker am 01.10.2021 11:11 ---Interessiert mich als AN eher wenig, vor allem wenn im Arbeitsvertrag explizit die Entgeltgruppe und  Stufe verbindlich vereinbart und schriftlich fixiert wurde. Entgeltgruppe ist bei mir stets auch im Stellenprofil hinterlegt. Den Rest müssen im Streitfall eben Arbeitsgericht klären.

Der Arbeitgeber hat im Übrigen einen Stellenplan so einzurichten, dass dieser mit den Tätigkeitsmerkmalen der Beschäftigten im Einklang steht.

--- End quote ---

Die Zahl der Arbeitsverträge, die im öD und bei Anwendern der entsprechenden Tarifregime so geschlossen werden, daß die Entgeltgruppe tatsächlich vereinbart und nicht lediglich mit deklaratorischer Wirkung (bspw. "Der AN ist in Entgeltgrppe 10 eingruppiert." o.ä.) genannt wird, bewegt sich im Promillebereich.

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