Die Stufen der Entgelttabelle bilden nunmal keine Erfahrung ab - weder eine solche in der jeweiligen Entgeltgruppe, noch eine tätigkeitsbezogene Berufserfahrung noch führte ein Mehr an Berufserfahrung zu einer höheren Stufe noch hätte die Stufe einen Zusammenhang zur Beschäftigungszeit. Das allein zeigt schon die Qualität - bzw. deren Fehlen - der verwendeten Quellen.
AN A steigt ein 2010 in E10/1, erreicht nach 6 Jahren E10/4, wechselt 2017 den AG, erhält wegen einschlägiger Berufserfahrung E10/3, kommt 2020 in E10/4 und wird 2021 höhergruppiert in E12/3.
AN B steigt ein 2010 in E10/1, erreicht nach 6 Jahren E10/4, wechselt 2017 den AG, erhält wegen einschlägiger Berufserfahrung und - weil er es verhandelt hat - wegen fördericher Zeiten E10/4, kommt 2021 in E10/5 und wird 2021 höhergruppiert in E12/5.
AN C steigt ein 2010 in E10/1, wird noch 2010 höhergruppiert in E12/2, erreicht 2012 E12/3, 2015 E12/4, 2019 E12/5.
AN D steigt ein 2010 in E10/1, erreicht 2011 E10/2, wird 2012 höhergruppiert in E11/2, kommt 2014 in E11/3 und 2017 in E11/4, kommt 2021 in E11/5 und wird 2021 höhergruppiert in E12/5.
AN E steigt ein 2010 in E10/1, erreicht 2011 E10/2, wird 2012 höhergruppiert in E11/2, kommt 2014 in E11/3 und 2017 in E11/4, wird 2020 höhergruppiert in E12/3.
AN F steigt ein 2010 in E10/1, erreicht 2011 E10/2, wird 2012 höhergruppiert in E11/2, kommt 2014 in E11/3 und 2017 in E11/4, kommt 2021 in E11/5, wechselt 2021 den AG und kommt in E12/1.
Das hat auch nichts mit stufengleicher Höhergruppierung zu tun, ähnliche Ergebnisse kann man auch für den TVÖD produzieren. Die Stufen der Entgelttabelle haben schlicht weder etwas mit Erfahrung noch mit Berufserfahrung zu tun.