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Stufenlaufzeit bei Zulage
TheBridge27:
Hallo zusammen,
also, folgender Sachverhalt liegt bei mir vor:
Einstellung: 01.09.2018 EG6/1
Zulage: ab 01.10.2018 von EG6/ auf EG8/2 weil dies scheinbar eine Art Höhergruppierung darstellte!
Rein von der Stufenlaufzeit würde ich am 01.09.2021 in Stufe 3 kommen, jetzt habe ich am Freitag eine Abrechnung bekommen, bei der ich festgestellt habe das ich ab 01.10.2020 in Stufe 3 eingestuft wurde!
Wenn ich das richtig verstehe, begann meine Laufzeit in Stufe 2 dann bereits am 01.10.2018, heißt ja dann das die Zeit in der ich die Zulage bekommen bereits angerechnet wurde!
Die Frage ist nun ob dies korrekt ist seitens der Personalstelle!?!
Ich hoffe es kann mir der ein oder andere was dazu sagen!
Vielen Dank schon mal!
Spid:
Auf welcher Grundlage wurde die Zulage gezahlt?
TheBridge27:
Ich wurde offiziell als „Springerkraft“ eingestellt, da der Haushalt momentan nicht mehr hergab. Man wusste aber das ich dauerhaft auf der Stelle bleiben werde, die mit EG8 bewertet ist! Deshalb hab ich die Zulage bis zur Höhergruppierung bekommen!
Spid:
Also wurde die auszuübende Tätigkeit ausdrücklich zunächst nur vorübergehend übertragen?
TheBridge27:
In dem Schreiben steht:
Sie erhalten daher rückwirkend ab dem 01.08.2018 eine persönliche Zulage nach 14 Abs.3. Die Zulage bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich für Sie bei dauerhafter Übertragung nach 17 Abs. 4 Satz 1 bis 3 ergeben hätte!
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