Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Stufenlaufzeit bei Zulage

<< < (8/8)

TheBridge27:
Nein, von EG6/1 Zulage auf EG8/2 bis zur Höhergruppierung! Und jetzt zum 01.02.2021 fang eine neue Stelle an im Wohngeld die mit EG9a bewertet ist!

Isie:
Wann wurdest du nach EG 8 höhergruppiert?

Isie:
Okay, diese Info habe ich anscheinend übersehen.

Wie Spid bereits geschrieben hat, war bei der Höhergruppierung nach EG 8 die Stufenlaufzeit seit Übertragung der höherwertigen Tätigkeit anzurechnen. Sofern dir zum 01.10.18 die höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, war ab diesem Zeitpunkt die Stufe 2 der EG 8 Grundlage für die Zulagenberechnung. Und da diese Zeit anzurechnen ist, bist du ab dem 01.10.20 in EG 8 Stufe 3, sofern du spätestens im Oktober nach EG 8 höhergruppiert wurdest.

TheBridge27:
Ok! Heißt aber dann das mir durch die Zulagenzahlung die Zeit in Stufe 1 so gut wie geschenkt wurde! Da war ich ja dann nur einen Monat!

Spid:
Nein, wie bereits dargelegt, steht die Zulage in keinem Zusammenhang dazu.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version