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Stufenlaufzeit bei Zulage
TheBridge27:
Nein, von EG6/1 Zulage auf EG8/2 bis zur Höhergruppierung! Und jetzt zum 01.02.2021 fang eine neue Stelle an im Wohngeld die mit EG9a bewertet ist!
Isie:
Wann wurdest du nach EG 8 höhergruppiert?
Isie:
Okay, diese Info habe ich anscheinend übersehen.
Wie Spid bereits geschrieben hat, war bei der Höhergruppierung nach EG 8 die Stufenlaufzeit seit Übertragung der höherwertigen Tätigkeit anzurechnen. Sofern dir zum 01.10.18 die höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, war ab diesem Zeitpunkt die Stufe 2 der EG 8 Grundlage für die Zulagenberechnung. Und da diese Zeit anzurechnen ist, bist du ab dem 01.10.20 in EG 8 Stufe 3, sofern du spätestens im Oktober nach EG 8 höhergruppiert wurdest.
TheBridge27:
Ok! Heißt aber dann das mir durch die Zulagenzahlung die Zeit in Stufe 1 so gut wie geschenkt wurde! Da war ich ja dann nur einen Monat!
Spid:
Nein, wie bereits dargelegt, steht die Zulage in keinem Zusammenhang dazu.
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