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Stufenlaufzeit bei Zulage
Spid:
Die Erklärung für die Annahme des AG zum Zeitpunkt des Stufenaufstiegs erklärt sich doch wohl eher durch seine Auffassung, es läge ein Anwendungsfall des §14 Abs. 1 vor.
TheBridge27:
Nein, das ist dann eine Höhergruppierung von EG8 auf EG9a
Wenn ich jetzt warte und dann der Fehler auffällt muss ich wahrscheinlich zurückbezahlen, oder?
Spid:
Von welchem Fehler, der entdeckt werden könnte, gehst Du aus? Ich sehe bspw. nicht, daß dem AG die Erleuchtung kommt, daß sein handelndes Personal zu unfähig ist, Arbeitsverträge zu schließen und Tätigkeiten vorübergehend zu übertragen.
Isie:
--- Zitat von: TheBridge27 am 24.10.2020 19:36 ---Nein, das ist dann eine Höhergruppierung von EG8 auf EG9a
Wenn ich jetzt warte und dann der Fehler auffällt muss ich wahrscheinlich zurückbezahlen, oder?
--- End quote ---
Warum ist das eine Höhergruppierung von EG 8 nach EG 9a? Ich habe dich so verstanden, dass du eben gerade nicht in EG 8 eingruppiert bist, sondern nur die Zulage bekommst.
Isie:
Zum 01.10.2020 bist du in welcher Entgeltgruppe in Stufe 3 gekommen? In EG 6 oder nur bei der Zulagenberechnung nach EG 8? Letzteres wäre korrekt, nur das Datum 01.10. ist vielleicht nicht ganz richtig.
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