Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufenlaufzeit bei Zulage
TheBridge27:
Ok, aber was würdet ihr an meiner Stelle jetzt machen? Weis ja nicht wer oder wie die auf sowas kommen!!!
Spid:
Der AG hätte zu Beginn der Beschäftigung eine nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit übertragen müssen, die zur Eingruppierung in E6 führte, dann die nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit im Vorhinein und ausdrücklich nur vorübergehend.
Die Zulage ist für die Berücksichtigung der Stufenlaufzeit unbeachtlich, Diese wird auch nicht angerechnet. Vielmehr wird, wenn einem TB nach §14 Abs. 1 vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden ist und ihm im unmittelbaren Anschluss daran eine Tätigkeit derselben höheren Entgeltgruppe dauerhaft übertragen wird, dieser hinsichtlich der Stufenzuordnung so gestellt, als sei die Höhergruppierung ab dem ersten Tag der vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit erfolgt.
Isie:
Ich würde nichts machen und abwarten, welcher Stufe du bei der Höhergruppierung nach 9a zugeordnet wirst.
Spid:
Ich würde mir einen AG suchen, der genug Respekt vor seinen AN hat, um Personal in seiner Personalverwaltung zu beschäftigen, das zumindest ansatzweise in der Lage ist, korrekt zu handeln.
Isie:
Oder so.
Aber wenn dir die Arbeit dort gefällt, warte einfach ab. Hast du vor der Einstellung bereits bei einem anderen Arbeitgeber eine einschlägige Tätigkeit ausgeübt? Das könnte den jetzt bereits erfolgten Stufenaufstieg erklären. Aber warte jetzt erst mal die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nach EG 9a ab. Oder soll das auch wieder vorübergehend sein?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version