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Stufenlaufzeit bei Zulage

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Spid:
Das macht es nicht besser. Es klingt nach typischem kommunalen Versagen, das größtenteils aus völligem Unvermögen, manchmal aber auch aus krimineller Energie herrührt.

Isie:
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Wenn dir von Anfang an die höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, ohne dass sie dir ausdrücklich nur vorübergehend übertragen wurde, bist du in EG 8 eingruppiert, möglicherweise aber in Stufe 1 ab Beginn des Arbeitsverhältnisses.

TheBridge27:
Hmm, wie hätte es ablaufen sollen bzw. wann wird bei Zulage dann Stufenlaufzeit angerechnet! Da ja bei mir eine fiktive Höhergruppierung von EG6/ nach EG8/2 stattgefunden hat. Das nächste ist dann das ich zum 01.02.21 eine neue Stelle bekomme die mit E9a bewertet ist! Da wird, wenn es denn einer ist, der Fehler dann vermutlich auffallen!

TheBridge27:
Im Arbeitsvertrag steht ganz klar als Springerkraft EG 6/1

Isie:
Eine fiktive Höhergruppierung gibt es nicht. Eine Springerkraft gibt es tariflich auch nicht.

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