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Stufenlaufzeit bei Zulage
Spid:
Eine auszuübende Tätigkeit muß im Vorhinein ausdrücklich vorübergehend übertragen werden. Ansonsten handelt es sich nicht um eine nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit, sondern eine nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit, die zur Eingruppierung und nicht zur Zulage führt. Was genau ist am 01.10.18 passiert? Und wie kann eine Zulage zu einem Zeitpunkt vor der Einstellung am 01.09.18 gezahlt werden?
TheBridge27:
Da hab ich mich verschrieben!
In einem weiteren Schreiben steht:
Die Zulage wird ab 01.10.2018 gezahlt, da du ab diesem Zeitpunkt die höherwertigen Aufgaben übernommen hast.
Diese bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung ergeben hätte (Höhergruppierung). Da ist nun der Fehler passiert, bei dauerhafter Übertragung hättest du die Entgeltgruppe 8 Stufe 2 bekommen und nicht die Stufe 1. Es ist zwar grundsätzlich die Regel, dass stufengleich höhergruppiert wird. Jedoch wird mindestens die Stufe 2 festgesetzt.
Diese Schreiben habe ich ebenso von der Personalstelle bekommen!
Spid:
Also wann genau wurde eine auszuübende Tätigkeit im Vorhinein nur vorübergehend übertragen?
TheBridge27:
Im Endeffekt sofort bei Einstellung am 01.09.2018 dann die 4 Wochen Einarbeitungszeit, somit ab 01.10.2018 die Zulage ausbezahlt bekommen!
Spid:
Was heißt „im Endeffekt“? Wurde vom AG explizit eine auszuübende Tätigkeit nur vorübergehend übertragen oder nicht?
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