Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufenlaufzeit bei Zulage
TheBridge27:
Laut meinen Schreiben vom AG wurde mir die Tätigkeit vorübergehend übertragen!
Spid:
Ich hoffe, Du meinst damit ein oder mehrere Schreiben des AG, in denen Dir die Tätigkeit vorübergehend übertragen wird und nicht etwa Schreiben der AG, in denen er dies im Nachhinein behauptet. Sofern meine Hoffnung zutrifft, ist nun noch zu klären, welche auszuübende Tätigkeit dauerhaft übertragen war. Für die Zulage nach §14 Abs. 3 TVÖD bedarf es nämlich einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit. Dazu bedarf es zunächst einer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit, die geringwertiger ist als die nur vorübergehend auszuübende höherwertige Tätigkeit.
TheBridge27:
Es handelt sich um eine höherwertige Tätigkeit
Spid:
Bei der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit?
TheBridge27:
Genau
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