Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Stufenlaufzeit bei Zulage

<< < (3/8) > >>

TheBridge27:
Laut meinen Schreiben vom AG wurde mir die Tätigkeit vorübergehend  übertragen!

Spid:
Ich hoffe, Du meinst damit ein oder mehrere Schreiben des AG, in denen Dir die Tätigkeit vorübergehend übertragen wird und nicht etwa Schreiben der AG, in denen er dies im Nachhinein behauptet. Sofern meine Hoffnung zutrifft, ist nun noch zu klären, welche auszuübende Tätigkeit dauerhaft übertragen war. Für die Zulage nach §14 Abs. 3 TVÖD bedarf es nämlich einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit. Dazu bedarf es zunächst einer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit, die geringwertiger ist als die nur vorübergehend auszuübende höherwertige Tätigkeit.

TheBridge27:
Es handelt sich um eine höherwertige Tätigkeit

Spid:
Bei der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit?

TheBridge27:
Genau

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version