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Erforderliche Unterlagen bei Einstellung

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hoboboy:

--- Zitat von: RisikoNRW am 27.10.2020 12:37 ---
--- Zitat von: hoboboy am 27.10.2020 12:23 ---Und wenn ich in meinen Lebenslauf schreibe ich habe letzte Woche ein Eis gekauft, muss ich das auch mit einer Rechnung belegen?

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Nein, dann erhältst du eine Absage.

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Man kann sich natürlich auch vor einer Antwort drücken. Die Tatsache das ich mir letzte Woche ein Eis gekauft habe ist für diesen Job genauso relevant wie meine Studienabschlüsse.

AndreasG:
Nein.

Denn der Studienabschluss stellt dich als Bewerber auf eine Stelle für die man nur eine Ausbildung braucht nunmal von der Qualifikation über die anderen Bewerber die nur eine Ausbildung haben.

Es kann also sein das das angegebene Studium ausschlaggebend für die Entscheidung zu deinen Gunsten war.

Und natürlich will ein Arbeitgeber dann auch wissen ob der neue Mitarbeiter auch tatsächlich ein Studium hat.

Spid:

--- Zitat von: Kaiser80 am 27.10.2020 12:04 ---

--- Zitat von: Spid am 27.10.2020 12:00 --- Die BA ist aber nun eher kein Träger der Kinder- und Jugendhilfe - und auch ca. 97% der im öD dürften von der Regelung nicht betroffen sein.

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--- Zitat von: Kaiser80 am 27.10.2020 11:12 ---Dieses AV oder eines im öD?

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Deshalb meine Frage...

Ohne zu recherchieren könnte ich mir noch "vorstellen" dass es TB im Beireich Verfassungschutz oder der Polizeibehörden  "treffen" könnte

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Sicher. Mir ging es insbesondere um die Absurdität, die sich ergibt. Was macht der AG des öD, der einen Bewerber (die genannten gesetzlichen Ausnahmen mal außen vor) anhand des Anforderungsprofils ausgewählt hat, in diesem keine (einschlägige) Unbestraftheit forderte, zur Einstellung ein Führungszeugnis verlangt, in dem Eintragungen nicht unerheblicher Natur sind - und die der Bewerber nicht aktiv verschwiegen hat, sondern er wurde einfach nicht gefragt. Von der Einstellung abzusehen, dürfte ja wohl verfassungswidrig sein. Wartezeitkündigung? Und wenn man auf die Wartezeit verzichtet hat?

Falke007:

--- Zitat von: hoboboy am 27.10.2020 12:06 ---
--- Zitat von: RisikoNRW am 27.10.2020 10:27 ---Ich halte die Vorlage eines Seepferdchenbescheinigung im öffentlichen Dienst nicht in allen Fällen für irrelevant. Bei einer Reinigungskraft im Schwimmbad erscheint mir das äußerst sinnvoll.

Mir ist klar, warum er sich so aufregt. Die wollen eine Bescheinigung über Studienabschlüsse, obwohl er kein Studium absolviert hat. Unerhört.

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Nö, ich rege mich auf weil mir keiner sagen kann warum Studienabschlussbescheinigungen benötigt werden für eine Stelle die nur eine Ausbildung erfordert. Recht einfach. Zumal mir beim Vorstellungsgespräch sogar noch erklärt wurde das mein Studium in diesem Job garkeine Rolle spielt.

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Hast du denn deinen AG vielleicht mal gefragt was er damit will?
Meistens sind sowas doch irgendwelche Vordrucke, die an jeden rausgegeben werden, aber nicht auf jeden zutreffen.

Pakart:
Hat der TE denn überhaupt eine der Stelle entsprechende Ausbildung abgeschlossen?

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