Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Erforderliche Unterlagen bei Einstellung
Spid:
Divers war doch eindeutig gekennzeichnet durch ein leeres Feld.
Falke007:
--- Zitat von: Kaiser80 am 28.10.2020 09:38 ---
--- Zitat von: Falke007 am 28.10.2020 09:22 ---
Lässt sich doch aber mittlerweile nachträglich ändern - also ist die Geburtsurkunde in diesem Fall nicht aussagekräftig.
--- End quote ---
Dann bleib nur noch:
--- Zitat von: Kaiser80 am 27.10.2020 13:34 ---@TE kurz vor Vertragunterschrift den Löres auf den Tisch knallen und das Problem ist definitiv gelöst.
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Nicht zwangsläufig.
Einen Wechsel des Geschlechts kann man meines Wissens auch ohne Genitaloperation beantragen ;)
Manchmal hilft einfach Fragen ;)
Kaiser80:
So hoboboy, alle Unterlagen zusammen oder musste das primäre Geschlechtsorgan vorgezeigt werden? Was war mit dem Seepferdchen? Und dem Elsa Glitzereinhorn Freundebuch?
Grumbakiechel:
Tja, wie häufig AG Geburtsurkunden bei der Einstellung verlangen, weiß ich tatsächlich nicht. Vielleicht hätte ich es besser als nicht ungewöhnlich bezeichnen sollen. Ich habe bei bisher drei AG bei Einstellung die Urkunde vorlegen müssen.
Erstaunlicherweise hat mein derzeitiger AG als bisher einziger kein Führungszeugnis verlangt. Für mich hatte das bis dahin eigentlich zu den standardmäßigen Arbeitspapieren (im ÖD) gehört.
Wdd3:
Hat jemand eine ernsthafte Antwort auf die Frage aus welchem Grund die Geburtsurkunde vorgelegt werden soll? Welchen Nachweis kann man damit erbringen der nicht im Ausweis steht?
Wenn ich irgend etwas verheimlichen will ist die Fälschung der Geburtsurkunde doch auch sehr viel einfacher als die eines Ausweises.
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