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Corona Sonderzahlung

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Philipp:
Vielleicht sollte man an der Stelle anmerken, dass es sich dabei schlicht um eine Frage der Benennung handelt.

Eine Sonderzahlung wird wie LOB dem Entgelt zugerechnet, versteuert und mit Sozialabgaben belastet. Am Ende bliebe wahrscheinlich weniger als die Hälfte übrig.

Der Gesetzgeber hat aber mit §3 Nr. 11a EStG eine Coronazahlung bis zu 1500€ als steuerfreien Bonus eingeführt. Markiert man also die Zahlung als Corona-Bonus, fällt sie unter diese Regelung und ist abgabenfrei. Die Zahlung des Bonus hat dabei nichts damit zu tun, ob der Betrieb oder der Mitarbeiter tatsächlich von Corona belastet war.
Theoretisch kann sich sogar der Geschäftsführer eines Herstellers von Masken und Desinfektionsmittel selbst einen Bonus von bis zu 1500€ abgabenfrei auszahlen, solange er es als "Coronabonus" markiert.

shenja:
Muss das so entsprechend auf der Gehaltsabrechnung stehen und was mache ich wenn das Personalamt dies nicht richtig hinbekommt? Kann ich Widerspruch dagegen einlegen?
Da werde ich wohl auch meine Steuerkarte nachrechnen müssen. Bei meinem Personalamt muss ich alles überprüfen  :-\

Lars73:

--- Zitat von: Spid am 25.10.2020 20:17 ---Das kann die GEW sehen, wie sie möchte, der Tarifvertrag gibt das nicht her: https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2020/201025_TV_Corona-Sonderzahlung.pdf

--- End quote ---

In der vom BMI veröffentlichten Fassung ist die Protokollerklärung länger.

Spid:
Gibt es zu der einen Link?

Lars73:
http://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2020/RdSchr_20201025.pdf
Dort als Anlage der Tarifvertrag.

"Protokollerklärung zu Satz 1:
Die Regelungen des § 1 Abs. 3 der Anlage zu § 56 BT-V (VKA), § 51a Abs. 1
Satz 2 und § 52 Abs. 3 BT-B sowie § 52 Abs. 1 Satz 2 BT-K gelten entsprechend. Für den Bereich des TV-V entspricht die Entgeltgruppe 9 (TV-V) der Entgeltgruppe 9a (TVöD)."

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