Autor Thema: TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022  (Read 17256 times)

Admin

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Hier ist unsere Hochrechnung zu den künftigen Tabellen TVöD 2021/2022:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/tr/2020?id=tvoed-sue-2021&matrix=1
und
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/tr/2020?id=tvoed-sue-2022&matrix=1

Diese weichen zur vorläufigen Tabelle des DBB in einigen Bereichen ab:
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/einkommenstabellen/EK_2020_vorlaeufige_Tabellen-TVoeD_VKA_SuE_Stand_24_10_2020.pdf

Wir bitten daher um kritische Überprüfung und Diskussion
« Last Edit: 26.10.2020 12:17 von Admin »

sudetel

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Leider wird wohl ein Unterschied zwischen S9 und S8b gemacht...warum eigentlich?
Die Entgelter sind gleich aber durch das neue Tarifabkommen bekommt jetzt die Tarifgruppe 8b mehr Jahressonderzahlung als die 9. Auch eine höhere Corona-Sonderzahlung wird ausgezahlt.
Ist das so gewollt?
Coronasonderzahlung  S8b = 600€       S9 = 400€
Jahressonderzahlung   S8b = 84,51%   S9 = 79,51%

D.h. höhere Qualifikation = weniger Geld???

shenja

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Willkommen im öD.

sudetel

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Da habe ich sogar noch Müll geschrieben...

Jahressonderzahlung S8b = 84,51%  und S9 = 70,28% ...vielen Dank Verdi!

Es macht Sinn wenn die Kindergartenleitung (S9) weniger verdient als die Erzieher (S8b)

Sandra0311

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Hallo,

leider finde ich keinen passenden Thread.....

Ich habe folgendes Problem:

Ich wechsele den Arbeitgeber und dieser sagte, dass er mich in Stufe 2 einstuft, weil mir 2 Wochen Berufserfahrung fehlen (sonst hätte ich 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung)
Ich bin nach TVöD Sue S14 eingruppiert.
Ich habe folgende Berufserfahrung:
1. Arbeitgeber: 15.12.2016- 30.11.2018
2. Arbeitgeber: 01.12.2018- 30.11.2020
Somit bin ich seit 15.12.2017 in Stufe 2 eingruppiert.

Der neue Arbeitgeber kann mich wegen den fehlenden 2 Wochen (die mich von einer 4 jährigen Berufserfahrung trennen) nicht in Stufe 3 eingruppieren, sondern ist der Meinung, dass ich nun bei Tätigkeitsbeginn am 01.12.2020 in Stufe 2 eingruppiert werden muss und diese auch weitere 3 Jahre beibehalten werde.

Jetzt frage ich mich, ob das so richtig ist, weil dass ja heißen würde, dass ich wegen 2 fehlenden Wochen insgesamt (fast) 6 Jahre in Stufe 2 sein werde.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen

Danke und Gruß
Sandra


Spid

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Man kann auch einen neuen Thread eröffnen, wenn es keinen passenden gibt. Das ist allemal besser, als einen thematisch unpassenden zweckzuentfremden.

Kryne

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Hallo,

leider finde ich keinen passenden Thread.....

Ich habe folgendes Problem:

Ich wechsele den Arbeitgeber und dieser sagte, dass er mich in Stufe 2 einstuft, weil mir 2 Wochen Berufserfahrung fehlen (sonst hätte ich 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung)
Ich bin nach TVöD Sue S14 eingruppiert.
Ich habe folgende Berufserfahrung:
1. Arbeitgeber: 15.12.2016- 30.11.2018
2. Arbeitgeber: 01.12.2018- 30.11.2020
Somit bin ich seit 15.12.2017 in Stufe 2 eingruppiert.

Der neue Arbeitgeber kann mich wegen den fehlenden 2 Wochen (die mich von einer 4 jährigen Berufserfahrung trennen) nicht in Stufe 3 eingruppieren, sondern ist der Meinung, dass ich nun bei Tätigkeitsbeginn am 01.12.2020 in Stufe 2 eingruppiert werden muss und diese auch weitere 3 Jahre beibehalten werde.

Jetzt frage ich mich, ob das so richtig ist, weil dass ja heißen würde, dass ich wegen 2 fehlenden Wochen insgesamt (fast) 6 Jahre in Stufe 2 sein werde.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen

Danke und Gruß
Sandra

Wenn der AG will, kann er dich auch in Stufe 6 eingruppieren. Das ist eine der wenigen Sachen die man mit dem AG verhandeln kann vor Einstellung.

Ich persönlich wüsste was ich in so einem Fall tun würde.

Spid

  • Gast
Inwiefern lägen im Sachverhalt hinreichende Zeiten vor, die Stufe 6 ermöglichten?

Bastel

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Da habe ich sogar noch Müll geschrieben...

Jahressonderzahlung S8b = 84,51%  und S9 = 70,28% ...vielen Dank Verdi!

Es macht Sinn wenn die Kindergartenleitung (S9) weniger verdient als die Erzieher (S8b)

Das ist doch mal das Highlight des Tages!

JahrhundertwerkTVÖD

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Nach sozialistischer Weltanschauung einiger Forenuser und natürlich auch von Verdi, ist dies so gewollt.
Kürzungen in Leitungsfunktionen und überproportionale Steigerungen in den unteren Gruppen.

Nun ist, im dargestellten Fall endlich das Ziel erreicht so dass Verdi m.E. sich nun ordentlich feiern lassen kann.

Novus

  • Gast
Wann wären Kindergartenleitungen denn in S9 Eingruppiert? - so es nicht unter 40 Kinder und weniger als 3 Beschäftigte zusätzlich sind.

Und sind die Stufenlaufzeiten in S9 nicht "normal" wodurch sich ein höheres Entgelt über mehr als 18 Jahre, im vergleich zur S8b, ergibt?

EDIT: Die Allermeisten KiGa Leitungen düften S13 aufwärts angesiedelt sein, in welchem Hinterland gibt es denn noch Kitas oder KiGas mit weniger als 4 Angestellten und weniger als 40 Kindern?

Spid

  • Gast
Z.B. zahllose Betriebskindergärten, es muß aber noch weitere Einrichtungen dieser Größe in relevantem Umfang geben, wie die Publikation des Statistischen Bundesamtes "Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 01.03.2020" zeigt.

Novus

  • Gast
Betriebskindergärten sind grundsätzlich erstmal nicht Tarifgebunden, oder irre ich mich?

Spid

  • Gast
Betriebskindergärten sind tarifgebunden, wenn der Betrieb, zu dem sie gehören, es ist - und mir fallen direkt mehrere KAV-Mitglieder ein, die einen solchen betreiben.

Novus

  • Gast
Gut zu wissen, und die sind tatsächlich so klein? Bei uns zahlen die Betriebskindergärten zumeist übertariflich im Bereich der S11 um das "beste" Personal für sich zu gewinnen.