Corona-Sonderzahlung

Begonnen von Admin, 26.10.2020 12:19

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Grape Soda

Mal abwarten, ob das ähnlich wie bei den Angestellten vollzogen wird ::).

Spid

Gibt es Zweifel daran, daß das Gesetz so beschlossen wird, wie es als Entwurf aufgrund des bereits erfolgten Kabinettsbeschlusses eingebracht wird?

JayTee

Weiß jemand, wie das aussieht, wenn ein Angestellter (wird in E8 bezahlt) am 15.10.2020 in die E10 eingruppiert wird?
Stehen ihm 600 € zu, weil er am 01.10.2020 in der E8 beschäftigt war oder bekommt er die 400 € weil er für den vollen Monat die E10 bekommt?

Spid


JayTee

Ja so sehe ich das auch.
Leider ist der AG anderer Meinung. Der Kollege bekommt "nur" die 400€ Sonderzahlung.

Spid


JayTee

Fraglich ist, ob sich das ein Angestellter traut.
Seinen aktuellen AG wegen 200€ zu verklagen ist so eine Sache. Das werden sich die aller wenigstens trauen..

Vielen Dank für die Beantwortung der Frage @Spid.

Spid

Warum sollte er sich das nicht trauen? Genau dafür ist die Arbeitsgerichtsbarkeit ja da. Man kann natürlich auch auf alle Viere runtergehen und "Oh ja, bitte, tiefer" rufen.

2strong


mumble

Zitat von: JayTee in 05.11.2020 09:16
Ja so sehe ich das auch.
Leider ist der AG anderer Meinung. Der Kollege bekommt "nur" die 400€ Sonderzahlung.
Einfach dem Arbeitgeber den Tarifvertrag hinlegen und den Passus "Maßgeblich sind die
jeweiligen Verhältnisse am 1. Oktober 2020" anstreichen.

Spidersangel

Immer wieder nur Kopfschütteln bei mir.

Wenn einer(egal ob Dieb, Chef oder wer auch immer) in meinen Geldbeutel langt und mir mein Geld klaut......ruf ich Ihn zurück und sage, Du hast da noch 2000€ vergessen, die waren im anderen Fach.
Und morgen überschreib ich Ihnen noch meine Wertsachen, damit ich weiterhin für Sie arbeiten darf...........
Wer Ironie findet, darf sie behalten.

SUElerin2020

Habe eine Frage bezüglich dem Arbeitsvertrag meiner Bekannten.
Sie ist Erzieherin, arbeitet bei einer elterninitiative als stellv. Leitung. Dort haben die Verträge angelehnt an den sue eingruppiert is se in S8a.
Im Vertrag steht aber zusätzlich:
Die Zahlung von etwaigen sondervergütungen (Jsz, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weohnachtsgeld, Prämien etc) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und auch bei wiederholter Gewährung ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.
Desweiteren steht später im Arbeitsvertrag:
Ein Tarifvertrag findet auf das Arbeitsverhältnis keine Anwendung.

Der Vorsitzende  hat auf Anfrage seitens der Kollegen die Zahlung verneint.
Ist dies rechtlich richtig oder falsch?

Würde mich freuen wenn ihr jemanden helfen könnte...

Britta2

Zitat von: Spidersangel in 05.11.2020 14:29
Immer wieder nur Kopfschütteln bei mir.

Wenn einer(egal ob Dieb, Chef oder wer auch immer) in meinen Geldbeutel langt und mir mein Geld klaut......ruf ich Ihn zurück und sage, Du hast da noch 2000€ vergessen, die waren im anderen Fach.
Und morgen überschreib ich Ihnen noch meine Wertsachen, damit ich weiterhin für Sie arbeiten darf...........
Wer Ironie findet, darf sie behalten.

Wäre bei uns Auslöser einer Abmahnung.
1.  gestörtes Vertrauensverhältnis  AN zu tollem AG
2.  Störung des Betriebsfriedens

Spid

Zitat von: SUElerin2020 in 08.11.2020 09:55
Habe eine Frage bezüglich dem Arbeitsvertrag meiner Bekannten.
Sie ist Erzieherin, arbeitet bei einer elterninitiative als stellv. Leitung. Dort haben die Verträge angelehnt an den sue eingruppiert is se in S8a.
Im Vertrag steht aber zusätzlich:
Die Zahlung von etwaigen sondervergütungen (Jsz, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Weohnachtsgeld, Prämien etc) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und auch bei wiederholter Gewährung ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.
Desweiteren steht später im Arbeitsvertrag:
Ein Tarifvertrag findet auf das Arbeitsverhältnis keine Anwendung.

Der Vorsitzende  hat auf Anfrage seitens der Kollegen die Zahlung verneint.
Ist dies rechtlich richtig oder falsch?

Würde mich freuen wenn ihr jemanden helfen könnte...

Richtig.

Spid

Zitat von: Britta2 in 08.11.2020 10:18
Zitat von: Spidersangel in 05.11.2020 14:29
Immer wieder nur Kopfschütteln bei mir.

Wenn einer(egal ob Dieb, Chef oder wer auch immer) in meinen Geldbeutel langt und mir mein Geld klaut......ruf ich Ihn zurück und sage, Du hast da noch 2000€ vergessen, die waren im anderen Fach.
Und morgen überschreib ich Ihnen noch meine Wertsachen, damit ich weiterhin für Sie arbeiten darf...........
Wer Ironie findet, darf sie behalten.

Wäre bei uns Auslöser einer Abmahnung.
1.  gestörtes Vertrauensverhältnis  AN zu tollem AG
2.  Störung des Betriebsfriedens

Und? Die erledigt sich vor dem ArbG ganz schnell.