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§ 38 b TV-H erstmaliger Anspruch auf Entgeltgruppenzulage

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Mask:
Ich danke euch für eure Beiträge. @GoFx sind die Ausführungshinweise schon in die Geschäftsbereiche gegeben worden? In meiner Behörde liegt noch nichts vor...

GofX:

--- Zitat von: Mask am 26.10.2020 20:00 ---sind die Ausführungshinweise schon in die Geschäftsbereiche gegeben worden?
--- End quote ---

"schon" ist gut. :-)

Nachdem bereits im März 2019 das Tarifergebnis feststand, wurden "schon" im Januar 2020 die Durchführungshinweise freigegeben - die bis heute (Oktober) noch nicht bei Dir angekommen sind.

Ich würde sagen, da läuft etwas nicht gut.

Du hast Post!

ITler:
Bei uns gibt es die Antragspflicht nach §38b Abs. 3 Satz1 TV-H
Antrag formlos schriftlich einreichen mit folgenden Optionen
Option: Höhergruppierung + Entgeltgruppenzulage
Option: Entgeltgruppenzulage

Wir haben 10/2020 und die Informationen gab es erst vor kurzem.

Spid:
Also gilt bei Euch nicht der TV-H?

ITler:
doch für uns gilt der TV-H, mein Arbeitgeber macht gerne seine eigenen Regeln.

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