Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
§ 38 b TV-H erstmaliger Anspruch auf Entgeltgruppenzulage
Mask:
Ich danke euch für eure Beiträge. @GoFx sind die Ausführungshinweise schon in die Geschäftsbereiche gegeben worden? In meiner Behörde liegt noch nichts vor...
GofX:
--- Zitat von: Mask am 26.10.2020 20:00 ---sind die Ausführungshinweise schon in die Geschäftsbereiche gegeben worden?
--- End quote ---
"schon" ist gut. :-)
Nachdem bereits im März 2019 das Tarifergebnis feststand, wurden "schon" im Januar 2020 die Durchführungshinweise freigegeben - die bis heute (Oktober) noch nicht bei Dir angekommen sind.
Ich würde sagen, da läuft etwas nicht gut.
Du hast Post!
ITler:
Bei uns gibt es die Antragspflicht nach §38b Abs. 3 Satz1 TV-H
Antrag formlos schriftlich einreichen mit folgenden Optionen
Option: Höhergruppierung + Entgeltgruppenzulage
Option: Entgeltgruppenzulage
Wir haben 10/2020 und die Informationen gab es erst vor kurzem.
Spid:
Also gilt bei Euch nicht der TV-H?
ITler:
doch für uns gilt der TV-H, mein Arbeitgeber macht gerne seine eigenen Regeln.
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